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Beschlussvorschlag:Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister, die Leistungen zur Straßeninstandsetzung für das Jahr 2020 in eigener Verantwortung zu vergeben.
Gesetzliche Grundlagen: - § 28 Abs. 1 und 3 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) - §§ 2 und 5 Abs. 2 Hauptsatzung - VOB/A - SächsVergabeG
Sach- und Rechtslage: Ursprünglich war die förmliche Vergabeentscheidung für die TA-Sitzung im April geplant. Auf Grund der Nichteinberufung des Technischen Ausschusses infolge der Corona-Krise wäre eine Vergabe im Stadtrat ersatzweise möglich. Da aber die Vergabeentscheidung und die Beauftragung in der 17.KW angesetzt sind und kein weiterer Zeitverzug in Kauf genommen werden soll, ist die Ermächtigung des Oberbürgermeisters eine rechtlich sichere und angemessene Lösung. Die Auftragssummen bewegen sich zwischen 30 und 70 T€, brutto. Siehe hierzu Informationsvorlage für den Technischen Ausschuss im Monat März.
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlagen: keine
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