Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Der Stadtrat beschließt den Ankauf einer Teilfläche des Flurstückes 1789/5 der Gemarkung Reichenbach, gelegen nördlich am Stadtpark, in Größe von ca. 5000 m² zum Kaufpreis von 19.505,00 €.
Gesetzliche Grundlagen: § 89 SächsGemO
Sach- und Rechtslage: Eigentümer des Flurstückes 1789/5 ist die Regionale Aufbau- und Dienstleistungsgesellschaft mbH (RAD). Das Flurstück in Größe von 16.286 m² liegt an der Cunsdorfer Straße, angrenzend am Stadtpark. Der vordere Bereich ist bebaut mit der ehemaligen Stadtgärtnerei, der hintere zu veräußernde Teil ist unbebaut. Der Stadt Reichenbach liegt ein Kaufangebot vom 02.07.2019 von der RAD vor und eine Kopie der Schätzung des Verkehrswertes des Teilflurstückes. Die Bewertung der Flurstücksteilfläche ergab einen Bodenwert von 19.505,00 €. Der Ankauf der Teilfläche wäre aus Sicht des Marktwesens anzuraten, da auf der Fläche ein fester Toilettencontainer installiert werden soll. Des Weiteren werden bei Veranstaltungen im Stadtpark zahlreiche Stellplätze für Fahrzeuge benötigt, wofür die Fläche ebenfalls nutzbar gemacht werden soll. Das Flurstück ist eingefriedet mit einem teilweise defekten Zaun. Kosten der Instandsetzung für diesen trägt die RAD. Die Teilfläche ist zu vermessen. Die anfallenden Vermessungskosten sowie die Notar- und Grundbuchkosten tragen RAD und Stadt je zur Hälfte.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Flurkarte
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |