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Beschlussvorschlag:Der Stadtrat beschließt: den Oberbürgermeister zu ermächtigen, die erforderlichen Bauarbeiten für die neue Urnengemeinschaftsgrabanlage auf dem Grabfeld E3 des Hauptfriedhofes zu vergeben.
Gesetzliche Grundlagen: - § 41 Abs. 1 und 3 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) - §§ 4 und 7 Abs. 1 Pkt. 3 Hauptsatzung - VOB/A - SächsVergabeG
Sach- und Rechtslage: Die Stadt hat das Vergabeverfahren als öffentliches Verfahren nach § 3 VOB/A eingeleitet. Der Submissionstermin ist für den 16.07.2019 geplant. Um eine zügige Beauftragung abzusichern, soll nach Ablauf der Informationsfrist nach § 9 SächsVergabeG bereits in der 32. KW 2019 die Entscheidung getroffen werden. Hinweis: Es handelt sich um ein normiertes Vergabeverfahren mit so gut wie keinem Spielraum in der Beschlussfassung – sofern keine zwischenzeitlichen Korrekturen am Leistungsumfang vorgenommen werden und die Finanzierung gesichert ist.
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlagen: keine
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