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Beschlussvorschlag:Der Technische Ausschuss der Stadt Reichenbach im Vogtland beschließt, entsprechend Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Klein- und Kleinstunternehmen und
zu gewähren.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 28 Abs. 2 Nr. 4, 41 Abs. 2 SächsGemO § 7 Abs. 1 Nr. 10 Hauptsatzung der Stadt Reichenbach KU-Richtlinie der Stadt Reichenbach EFRE – „Nachhaltige Stadtentwicklung 2014 bis 2020“
Sach- und Rechtslage: Die KU-Richtlinie wurde im März 2017 vom Stadtrat beschlossen und trat mit Bekanntmachung auf Grundlage des Bescheides der Sächsischen Aufbaubank rückwirkend zum 27.09.2016 in Kraft.
Antrag 033 – Malermeister Manfred Trampel Im Rahmen des geförderten Vorhabens wird das Unternehmen die Betriebsstätte in der Höferstraße 6 in Reichenbach entsprechend umbauen und erweitern. Im Rahmen des Vorhabens werden insgesamt ca. 29,4 T€ investiert. Die Investitionskosten wurden vollständig als förderfähig anerkannt. Der Technische Ausschuss am 18.03.2019 beschloss die Förderung mit einem Fördersatz von max. 40%. Der Antragsteller stellte zwischenzeitlich einen geänderten Antrag, der die Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes im Zusammenhang mit der Maßnahme vorsieht. Entsprechend der KU-Richtlinie ergibt sich danach ein Zuschuss in Höhe von max. 50 %, voraussichtlich max. 14.709,29 €. Der vorfristige förderunschädliche Vorhabenbeginn wurde erteilt.
Antrag 037 – Optiker Schneider GbR, Herrn Tobias Schneider Der Antrag von Herrn Tobias Schneider, umfasst eine Investition für die Anschaffung neuer innovativer Technik für das Ladengeschäft in der Zwickauer Str. 27 in Reichenbach von insgesamt ca. 38,2 T€. Mit der Investition sollen die technischen Untersuchungsmöglichkeiten für die Kunden verbessert werden. Entsprechend der KU-Richtlinie ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von max. 40 %, voraussichtlich max. 15.272,27 €. Der vorfristige förderunschädliche Vorhabenbeginn wurde erteilt.
Finanzielle Auswirkungen: Die Bereitstellung von finanziellen Mitteln erfolgt zu 80 v. H. aus dem Operationellen Programm zum Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE des Freistaates Sachsen 2014 bis 2020 im Rahmen der „RL Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020“ vom 14.04.2015 des Freistaates Sachsen sowie zu 20 v. H. aus Mitteln der Stadt Reichenbach im Vogtland. Die KU-Förderung ist im Haushaltsplan 2018/2019 unter der Investitionsnummer 511112160017 geplant. Der max. Gesamtzuschussbetrag der vorgenannten Förderanträge beläuft sich auf 29.981,56 € und wird voraussichtlich aus den Jahresscheiben 2019/2020 finanziert.
Anlagen:
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