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Beschlussvorschlag:
Gesetzliche Grundlagen: RL Hochwasser 2013 vom 03.09.2013 § 41 Abs. 1 und 3 SächsGemO §§ Hauptsatzung der Gemeinde Heinsdorfergrund
Sach- und Rechtslage: In der Gemeinderatssitzung im Februar 2018 wurde über die Abarbeitung des Wiederaufbauplanes in der Gemeinde informiert. Mit der vorliegenden Vorlage wird der Gemeinderat über den aktuellsten Abarbeitungsstand des Wiederaufbauplanes in Kenntnis gesetzt.
Der Wiederaufbauplan für die Gemeinde Heinsdorfergrund umfasst 15 Schadensmaßnahmen, die als Einzelmaßnahmen bei den Fördermittelbehörden Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) und Sächsische Aufbaubank (SAB) beantragt wurden und mit Fördermittelbescheiden untersetzt sind.
Begründete und förderfähige Kostenerhöhungen, die bei bestätigten Einzelmaßnahmen entstanden sind, wurden als Mehrbedarf bei den Fördermittelgebern angemeldet. Diese Kosten können innerhalb des für den Wiederaufbauplan zur Verfügung stehenden Budgets ausgeglichen beziehungsweise mittels Mehrbedarfsantrages gedeckt werden.
Das bestätigte Gesamtbudget für Heinsdorfergrund beträgt 1.239.223,04 €. Davon entfallen auf das LASuV 487.672,16 € und auf die SAB 751.550,86 €.
Mit Stand 01.02.2019 wurden zur Behebung der Hochwasserschäden in der Gemeinde Kosten in Höhe von 841.463,38 € umgesetzt.
Im Einzelnen stellen sich die Maßnahmen des Wiederaufbauplanes mit Stand 01.02.2019 wie folgt dar:
1. Abgeschlossene und endgerechnete Maßnahmen
2. abgeschlossene Maßnahmen ohne bestätigten Verwendungsnachweis
Die Verwendungsnachweise für beide Maßnahmen liegen dem Fördermittelgeber zur Prüfung vor.
3. noch auszuführende Maßnahmen (Antrag auf Mehrkosten gestellt)
Geplanter Fertigstellungstermin für die Maßnahmen 20418 ist Juni 2019. Die Maßnahme 1155 soll im Dezember 2019 abgeschlossen sein. Für die Maßnahme liegt ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 276.484 € vor. Nach erfolgter Ausschreibung der Leistungen wurde ein Mehrbedarfs festgestellt Der Antrag auf Förderung der Mehrkosten wurde beim LASuV eingereicht.
Finanzielle Auswirkungen: Entsprechend Kostenkontrolle liegen die Kosten der abgeschlossenen Maßnahmen jeweils im vorgegebenen und bestätigten Rahmen der einzelnen Budgets (SAB und LASuV). Für Kostenerhöhungen über das Gesamtbudget hinaus werden entsprechende Anträge auf Mehrbedarf bei dem jeweiligen Fördermittelgeber gestellt.
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