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Beschlussvorschlag:Der Gemeinderat beschließt, die Planungsleistungen gemäß des in der Anlage 1 ersichtlichen Angebotes an das Planungsbüro für Städtebau GmbH Chemnitz, Leipziger Str. 207 in 09114 Chemnitz zu vergeben.
Gesetzliche Grundlagen: § 28 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) § 2 Hauptsatzung der Gemeinde Heinsdorfergrund
Sach- und Rechtslage: Das Angebot des Büros für Städtebau GmbH vom 15.06.2018 wurde auf der Grundlage einer Beratung von Frau Dick mit den Mitarbeitern des Planungsbüros erstellt. Ziel dieser informellen Planung soll es sein, aus einer städtebaulichen Ortsanalyse heraus bauplanungsrechtliche Handlungsmöglichkeiten für das Gemeindegebiet Heinsdorfergrund vorzuschlagen.
Aus dieser informellen Planungsgrundlage kann kein konkretes Baurecht abgeleitet werden, sondern es sollen Vorschläge und Ideen abgeleitet werden, wie man an geeigneten Stellen im Gemeindegebiet Baurecht schaffen könnte bzw. wo gegebenenfalls bereits Baurecht besteht. Deshalb ist weiterer Inhalt dieser konzeptionellen Studie, Vorschläge zu unterbreiten, welche städtebaulicher Planungsinstrumente zur Schaffung von Baurecht im Gemeindegebiet geeignet wären.
Der diesbezügliche Arbeitstitel zur Beauftragung städtebaulicher Planungsleistungen lautet „Potentialcheck Bauplanungsrecht“.
Als erste Arbeitsgrundlage soll eine Analysekarte vom Gemeindegebiet erstellt und daraus ein „Handlungsplan für Entwicklungspotentiale“ abgeleitet werden.
Nach der Vorstellung im Gemeinderat sollen die Ergebnisse grafisch und textlich in geeigneter Form zusammengefasst werden.
Finanzielle Auswirkungen: Da für informelle Planungsleistungen kein geeignetes Leistungsbild in der HOAI enthalten ist, wurde auf Leistungsbestandteile der in § 9 HOAI genannten Leistungsbilder zurückgegriffen. Auf der Basis des zu erwartenden Zeitaufwandes wurde ein Zeithonorar in Höhe von ca. 17 T€, brutto inkl. Nebenkosten abgeschätzt. Inwieweit dieser Ansatz ausreichend bemessen ist, lässt sich derzeit nicht einschätzen, da zum einen zum Zeitpunkt der Angebotserstellung keine konkrete schriftliche Aufgabenstellung vorlag und zum anderen genaue Angaben zu notwendigen von der Gemeinde bereitzustellenden Unterlagen fehlen.
Die Bereitstellung der benötigten Planungskosten soll in der Haushaltsplanung 2019/2020 entsprechend berücksichtigt werden.
Anlage: Leistungs-und Honorarangebot
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