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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Heinsdorfergrund bestätigt das Wahlergebnis zur Wahl der Ortswehrleitung Oberheinsdorf vom 11.01.2018
Ortswehrleiter – Kamerad Marcel Tröger
stellvertretender Ortswehrleiter – Kamerad Patrick Wolf. Gesetzliche Grundlagen:
- Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (Sächs. BRKG) vom 24.06.2004 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.08.2015 - Geschäftsordnung der Gemeinde Heinsdorfergrund §§ 33 (Aufgabenträger und Aufgaben) - Feuerwehrsatzung der Gemeinde Heinsdorfergrund vom 24.06.2016
Sach- und Rechtslage:
Laut § 12 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Heinsdorfergrund ist das Wahlergebnis durch den Gemeinderat zu bestätigen.
Nach der Bestätigung werden die betreffenden Kameraden durch die Bürgermeisterin für einen Zeitraum von 5 Jahren bestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagen:
- Protokoll Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Oberheinsdorf vom 11.01.2018 - Anwesenheitsliste der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Oberheinsdorf vom 11.01.2018
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