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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Planungsleistungen zum Abbruch des Westflügels der Grundschule im OT Hauptmannsgrün und zum Abbruch des Wohngebäudes Hauptstraße 57 im OT Hauptmannsgrün an das Planungsbüro Neumann Architekten + Generalplaner GmbH aus Plauen gemäß den Ausführungen in der Sach- und Rechtslage.
Gesetzliche Grundlagen: - § 28 Abs. 1 SächsGemO - § 2 Hauptsatzung Heinsdorfergrund
Sach- und Rechtslage: Auf Grund der relativ komplizierten Finanzierungssituation des Gesamtbauvorhabens wurde aus förderrechtlicher Sicht eine Aufteilung auf einzelne, für sich selbst funktionell und finanzierungsseitig selbständige Bauabschnitte vorgenommen. Einer dieser Abschnitte umfasst den Rückbau des mit Schadstoffen belasteten Westflügels der Grundschule, im internen Sprachgebrauch als 2. BA bezeichnet.
Er umfasst im Wesentlichen: - Rückbau des Westflügel, einschl. Steildachbereich über dem Nordflügel - Errichtung eines um 90° gedrehten Steildaches über dem Nordflügel als Fortsetzung des vorhandenen Nordflügeldaches - Schließung der Gebäudeöffnungen im Nordflügel zum Abbruchbereich - Herstellung einer temporären Baugrubensicherung und – entwässerung.
Da die Gemeinde die Vergrößerung des Schulgeländes und die Schaffung einer normgerechten Bushaltestelle perspektivisch anstrebt, wird vorgeschlagen, auch das Wohngebäude Hauptstraße 57 auf dem Grundstück 147/1, Gemarkung Hauptmannsgrün mit abzureißen, welches nunmehr im Eigentum der Gemeinde ist. Diese Leistungen bedürfen einer fachgerechten Planung und werden vom bereits involvierten Planungsbüro Neumann Architekten + Generalplaner GmbH wie folgt angeboten:
- Rückbauplanungca. 17,5 T€ - Planung zum Dachumbau, inkl. Tragwerksplanungca. 9,0 T€ - Nebenkosten 6 %ca. 1,6 T€
Alle Beträge verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.
Die Leistungen müssen unverzüglich in Auftrag gegeben werden, da sonst der Terminplan mit der Maßgabe, die Abbrucharbeiten am Schulgebäude hauptsächlich in den Sommerferien zu realisieren, nicht mehr eingehalten werden kann.
Finanzielle Auswirkungen: Die Honorarkosten werden wie oben erwähnt, dem 2. BA zugeordnet. Eine Fördermittelunterstützung auf der Grundlage der Richtlinie LEADER / 2014 in Höhe von 70 % wird angestrebt, kann aber u.U. geringer ausfallen, da nicht alle Förderbedingungen aus zeitlichen und fachlichen Gründen eingehalten werden können. Die Kürzung würde im schlechtesten Fall 25 % der förderfähigen Kosten ausmachen, was zu einem zusätzlichen Eigenmittelbedarf von 4,5 T€ führen würde.
Marion Dick Sven Hörning BürgermeisterinFachbereichsleiter Bau u. Stadtentwicklung
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