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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Vergabe von Fördermitteln an Kulturvereine/Interessengruppen/kirchliche Gemeinden/Eigeninitiative der Stadt Reichenbach für das Jahr 2017 gemäß Anlage (Vereinsförderung 2017) vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltplanes 2017/18. Gesetzliche Grundlagen:§ 2 Abs. 1 SächsGemO Kulturförderrichtlinie der Stadt Reichenbach vom 01.10.2012
Sach- und Rechtslage:
Gemäß der vorgenannten Förderrichtlinie hat der Fachbereich Bürgerservice/Kultus/Soziales einen Vorschlag zur Vergabe von Fördermitteln im Rahmen der Kulturförderrichtlinie erstellt.
Im Haushaltsplan 2017 sind Fördermittel in Höhe von 18.000 € geplant. Insgesamt stehen 19 Maßnahmen auf der Förderliste, die als Anlage beigefügt ist. Aus der Liste ist auch eine eventuelle Co-Finanzierung der jeweiligen Maßnahmen ersichtlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Förderung aller als Anlage Vereinsförderung aufgenommenen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der im Haushaltsplan 2017 zur Verfügung stehenden Mittel - 281003.43170000 (Kulturförderung - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen).
Raphael KürzingerMatthias Pürzel OberbürgermeisterFachbereichsleiter Bürgerservice/Kultus/Soziales
Heike HentschelMichael Krüger Fachbedienstete Abteilungsleiter für das FinanzwesenSchulen/Kultur/Sport/Soziales
Anlage
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