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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Vergabe von Fördermitteln an Sportvereine der Stadt Reichenbach für das Jahr 2017 gemäß Anlage (Vereinsförderung 2017) vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltplanes 2017/18. Gesetzliche Grundlagen:Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 05.11.2013
Sach- und Rechtslage:
Gemäß der vorgenannten Richtlinie hat der Fachbereich Bürgerservice/Kultus/Soziales, Abteilung Schulen/Kultur/Sport/Soziales, der Stadtverwaltung Reichenbach einen Vorschlag zur Vergabe von Fördermitteln an Sportvereine für das Jahr 2017 erstellt.
Die Zuweisungen für Kinder und Jugendliche, Übungsleiter bzw. Umlagekosten richten sich gemäß Förderrichtlinie nach der Anzahl der im Verein angemeldeten Kinder bzw. Jugendlichen und der erbrachten Leistungen der Übungsleiter.
Im Haushaltsplan 2017 stehen 35.000 € Fördermittel zur Verfügung. Auf die Kinder- und Jugendförderung entfallen 20.207,25 €. Finanzielle Auswirkungen:
Die Förderung aller als Anlage „Vereinsförderung“ aufgenommenen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der im Haushaltsplan 2017 zur Verfügung stehenden Mittel - 421001.43180000 (Förderung des Sports/Sportveranstaltungen - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche).
Raphael KürzingerMatthias Pürzel OberbürgermeisterFachbereichsleiter Bürgerservice/Kultus/Soziales
Michael KrügerHeike Hentschel AbteilungsleiterFachbedienstete für das Schulen/Kultur/Sport/SozialesFinanzwesen Anlagen Vereinsförderung 2017 Zuschuss an Sportvereine 2012 bis 2016
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