Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Der Technische Ausschuss der Stadt Reichenbach stimmt der Förderung der Instandsetzung der Fassade straßenseitig Liebaustraße 13, Flurstücks- Nr. 1877 m der Gemarkung Reichenbach, zu. Die Maßnahme wird aus dem Bund- Länder- Programm ”Stadtumbau Ost – Programmteil Aufwertung” gefördert.
Die Förderhöhe beträgt 30 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten, max. jedoch 5.347,86 €
Gesetzliche Grundlagen: - § 171a BauGB - VwV-StBauE vom 20.August 2009, Abschnitt B - Pkt. 9.2 - § 41 Abs. 1 und 3 SächsGemO - § 4 und 6 Abs. 1 Pkt. 10 Hauptsatzung der Stadt Reichenbach
Sach- und Rechtslage: Die Eigentümerin des Anwesens Liebaustraße 13, Martina Graul führt eine schrittweise Modernisierung/Instandsetzung am Gebäude durch.
Die Instandsetzung der Fassade führt zu einer Aufwertung des Fördergebietes ”Stadtumbau Ost” sowie der Gründerzeitstadt. Die geplante Baumaßnahme stimmt mit den grundsätzlichen Stadtentwicklungszielen innerhalb der Gebietsabgrenzung des Bund-Länder-Programms „Stadtumbau Ost“ überein.
Instandsetzungsmaßnahmen mit teilweiser Modernisierung von Gebäuden können nach VwV-StBauE vom 20.08.2009, Pkt. 9.2.3.3 i.V.m. Vorlage Nr. IV/2009/1401/TA Pkt. 2b) mit bis zu 40 % v.H. gefördert werden. Auf Grund der Überzeichnung des Programms wird eine 30 % Förderung den Bauherren gewährt.
Fördervoraussetzungen bilden bei der Gesamtmaßnahme ausschließlich Maßnahmen, die die Gebäudeaußenhülle betreffen. Dieser Fördergrundsatz entspricht dem Fassadenprogramm der Stadt Reichenbach.
Die Eigentümerin des Anwesens Liebaustraße 13, Martina Graul setzt die begonnene schrittweise Modernisierung und Instandsetzung des genannten Anwesens fort. Dies führt zu einer Aufwertung des Stadtquartiers. Das Objekt Liebaustraße 13 stellt ein Nachrückobjekt aus der Maßnahmenliste des Fördergebietes „Stadtumbau Ost“ dar (sh. Vorlage VI/2015/0222/TA). Die förderrechtliche Berücksichtigung ergab sich infolge nicht abgeschlossener Weiterleitungsverträge vorgesehener Fassaden.
Die dem Sanierungsträger vorgelegten Kostenangebote wurden nach dem Preis-Leistungsverhältnis geprüft. Es können förderfähige Kosten in Höhe von 17.826,20 € anerkannt werden. Die Eigentümerin ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Maßnahme wird im Haushaltsplan 2016 der Stadt Reichenbach unter Produktkonto 511104 – „Stadtumbau Ost Aufwertung“ finanziell berücksichtigt.
Anlage: Lageplan
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |