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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag:
Der Technische Ausschuss der Stadt Reichenbach stimmt der Förderung der Instandsetzung und teilweisen Modernisierung des Gebäudes – 4. BA – Hauseingangstür – Weststraße 23, Flurstücks- Nr. 425 b der Gemarkung Reichenbach zu. Die Maßnahme wird aus dem Bund- Länder- Programm” Stadtumbau Ost – Programmteil Aufwertung” gefördert.
Die Förderhöhe beträgt 30 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten, max. jedoch 1.017,45 €.
Gesetzliche Grundlagen: - § 171a BauGB - VwV-StBauE vom 20.August 2009, Abschnitt B - Pkt. 9.2 - § 41 Abs. 1 und 3 SächsGemO - § 4 und 6 Abs. 1 Pkt. 10 Hauptsatzung der Stadt Reichenbach
Sach- und Rechtslage: Die Eigentümer des denkmalgeschützten Anwesens Weststraße 23, Dr. Eva-Marie Gramer und Cornelia Ullsperger setzen die begonnene schrittweise Modernisierung und Instandsetzung des genannten Anwesens in einem 4. BA fort. Dies führt zu einer Aufwertung des Fördergebietes ”Stadtumbau Ost” sowie der Gründerzeitstadt.
Fördervoraussetzungen bilden bei der Gesamtmaßnahme ausschließlich Maßnahmen die die Gebäudeaußenhülle betreffen. Dieser Fördergrundsatz entspricht dem Fassadenprogramm der Stadt Reichenbach.
Die vorgelegten Angebote wurden von der KEWOG Städtebau GmbH nach dem Preis- Leistungsverhältnis geprüft. Es können förderfähige Kosten in Höhe von 3.391,50 € anerkannt werden. Die Eigentümer sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Instandsetzungsmaßnahmen mit teilweiser Modernisierung von Gebäuden können nach VwV-StBauE vom 20.08.2009, Pkt. 9.2.3.3 i.V.m. Vorlage Nr. IV/2009/1401/TA Pkt. 2b) mit bis zu 40 % v.H. gefördert werden. Auf Grund der Überzeichnung des Programms wird eine 30 % Förderung den Bauherren gewährt.
Die geplante Baumaßnahme stimmt mit den grundsätzlichen Stadtentwicklungszielen innerhalb der Gebietsabgrenzung des Bund-Länder-Programms „Stadtumbau Ost“ überein.
Der 4. BA kann förderrechtlich als Maßnahme aufgenommen werden, da förderfähige Kosten anderweitiger Objekte aus dem Haushaltjahr 2015 nicht in voller Höhe untersetzt werden konnten.
Finanzielle Auswirkungen: Die Maßnahme wird im Haushaltsplan 2016 der Stadt Reichenbach unter dem Produktkonto 511 104 – Stadtumbau Ost finanziell berücksichtigt.
Anlage: Lageplan
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