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Beschlussvorschlag:
Gesetzliche Grundlagen: - RL Hochwasser 2013 vom 03.09.2013 - § 41 Abs. 1 und 3 SächsGemO - §§ 4 und & Abs. 1 Pkt. 10 Hauptsatzung der Stadt Reichenbach im Vogtland
Sach- und Rechtslage: Die letzte Information der städtischen Gremien zur Umsetzung des Wiederaufbauplanes im Ortsteil Mylau fand im Februar bzw. März dieses Jahres statt. Mit dieser Vorlage wird der Technische Ausschuss der Stadt Reichenbach im Vogtland über den aktuellsten Abarbeitungsstand des Wiederaufbauplanes in Kenntnis gesetzt.
Der Wiederaufbauplan Mylau enthält 29 Schadensmaßnahmen, die entsprechend als Einzelmaßnahmen bei den Fördermittelbehörden Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) und Sächsische Aufbaubank (SAB) beantragt wurden und mit Fördermittelbescheiden untersetzt sind. Begründete und förderfähige Kostenerhöhungen, die bei bestätigten Einzelmaßnahmen entstanden sind, wurden als Mehrbedarf bei den Fördermittelgebern angemeldet. Diese Kosten können innerhalb des für den Wiederaufbauplan Mylau zur Verfügung stehenden Budgets ausgeglichen werden.
Nach Auslauf der Antragsfrist 30.06.2015 für die Fördermittelbeantragung wurde das Budget der Wiederaufbaupläne auf der Grundlage des mit Förderanträgen untersetzten Antragsvolumens angepasst. Für Mylau steht folgendes Budget zur Verfügung (Stand 30.09.2015): LASuV4.316.304,80 € SAB3.051.252,01 € Budget7.367.556,81 €
Der mit der Projektsteuerung der 29 Maßnahmen beauftragten Planungsgesellschaft für Bauwesen Knüpfer mbH aus Oelsnitz/Vogtland obliegt die Abwicklung der Einzelmaßnahmen von der Fördermittelbeantragung über die technische Betreuung bis zur Erstellung des Verwendungsnachweises.
Der Projektsteuerer erstellte im Hinblick auf die terminliche Umsetzung der Maßnahmen im Förderzeitraum einen Rahmen- und Ablaufplan und überwacht die Budgets, die bei den Fördermittelgebern Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Straßen, Wege, Brücken) und Sächsische Aufbaubank (Wasserbau und andere Maßnahmen) zur Verfügung stehen.
Im Einzelnen stellen sich die Maßnahmen des Wiederaufbauplanes mit Stand 30.10.2016 wie folgt dar:
■ Die Heizungs- und Elektroanlage der Grundschule Mylau (ID 5556) konnte über Versicherungsleistungen erneuert werden.
■Abgeschlossene Maßnahmen (bestätigter Verwendungsnachweis liegt vor):
▪ ID 4756 - Abbruch Lengenfelder Straße 1 und Instandsetzung Ufermauer ▪ ID 5648 - Ersatzneubau Stützmauer Obermylauer Berg ▪ ID 5652 - Ersatzneubau Stützmauer Lambziger Straße ▪ ID 5656 - Wiederherstellung Friesener Weg ▪ ID 5666 - Wiederherstellung Zick-Zack-Weg ▪ ID 5697 - Instandsetzung LKW-befahrener Waldwege ▪ ID 5703 - Instandsetzung Gehweg an der S 295 Netzschkauer Straße ▪ ID 5705 - Wiederherstellung Gehweg und Straße Karl-Marx-Ring ▪ ID 5719 - Ersatzneubau Otto-Richter-Straße ▪ ID 5738 - Wiederherstellung Bahnhofstraße ▪ ID 5744 - Wiederherstellung Reichenbacher Straße ▪ ID 5750 - Wiederherstellung Heubnerring ▪ ID 5752 - Instandsetzung Brücke Hirschstein ▪ ID 5762 - Beseitigung Hochwasserschäden Friesenbach ▪ ID 5777 - Beseitigung Hochwasserschäden Ahornbächel ▪ ID 5780 - Instandsetzung Brücke über die „Göltzsch“ am Markt ▪ ID 5792 - Beseitigung der Hochwasserschäden Freibad Mylau
■Fertiggestellte Maßnahmen (Verwendungsnachweis ist noch nicht bestätigt):
▪ ID 5547 - Ersatzneubau Rasenspielfeld mit Kurzstreckenlaufbahn ▪ ID 5725 - Sanierung und Instandsetzung Jugendclub ▪ ID 5796 - Wiederherstellung Straße ehem. Bahndamm
■Maßnahmen, die im Jahr 2016 begonnen wurden:
▪ ID 5056 - Wiederherstellung Ufermauern und Uferböschungen, Schadensbehebung Brücken am Raumbach, 1. BA ▪ ID 5711 - Ersatzneubau Gehwegbrücke Am Mühlgraben
■Maßnahmen, die sich in Planung befinden (Baubeginn 2017):
▪ ID 5512 – Wiederherstellung Markt ▪ ID 5525 - Wiederherstellung Robert-Georgi-Weg ▪ ID 5653 - Wiederherstellung Uferböschungen am Raumbach, 2. BA
■ID 5812 - Abbruch durch Hochwasser zerstörter Brücke und Ersatzneubau mit erweitertem Durchlass über die „Göltzsch“ am Karl-Marx-Ring Diese Maßnahme ist Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens „ Hochwasserschutzmaßnahmen an der Göltzsch in Mylau, Komplex 2.2“. Die Landestalsperrenverwaltung (LTV) als Verantwortliche für das Planfeststellungsverfahren beantragte die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns für den Ersatzneubau der Brücke. Dieser von der Landesdirektion ausgestellte liegt auch vor, jedoch mit dem Vermerk der Widerrufbarkeit. Da das LASuV aufgrund der Widerrufbarkeit die bereits bestätigten Fördermittel für die Maßnahme nicht freigibt, ist kein weiterer Projektfortschritt möglich. Das LASuV verweist in diesem Zusammenhang auf einem Erlass des SMUL vom 11.08.2014, nach dem die Vorlage aller erforderlichen öffentlichen Genehmigungen Zuwendungsvoraussetzung ist. Baurecht besteht aber erst mit dem Abschluss des Plangenehmigungsverfahrens, welches durch die LTV weiter vorangetrieben werden muss. Seitens der LTV wurde mitgeteilt, dass eine 2. Tektur der Genehmigungsplanung zum Gesamtverfahren veranlasst wurde, die bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen ist. Zum weiteren Verfahrenszeitraum bzw. Terminen kann derzeit keine Information gegeben werden.
■ID 5766 – Sanierung Spielplatz Karl-Marx-Ring ID 5791 - Instandsetzung Rad- und Gehweg Karl-Marx-Ring Zu diesen Maßnahmen liegen die Zuwendungsbescheide vor. Die Planung wurde noch nicht beauftragt. Diese Maßnahmen liegen im Bereich des Planfeststellungsverfahrens „ Hochwasserschutzmaßnahmen an der Göltzsch in Mylau, Komplex 2.2“. Die Realisierung erfolgt nach derzeitigem Stand voraussichtlich durch die Landestalsperrenverwaltung.
Finanzielle Auswirkungen: Entsprechend Kostenkontrolle liegen die Kosten der Maßnahmen jeweils im vorgegebenen und bestätigten Rahmen der einzelnen Budgets (SAB und LASuV).
R. KürzingerS. Hörning OberbürgermeisterFB-Ltr. Bau und Stadtentwicklung
Anlage: Aktueller Rahmenterminplan
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