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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Der Technische Ausschuss beschließt, den Multifunktionsplatz neben der Kita „Gänseblümchen“ vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung im Rahmen der Haushaltaufstellung 2017/18 gemäß den Ausführungen in der Sach- und Rechtslage und den in der Anlage ersichtlichen Planinhalten wiederherzurichten.
Gesetzliche Grundlagen: § 41 Abs. 1 u. 3 (SächsGemO) § 4, Abs.3, Nr.1 i.V.m. § 6, Abs. 1 u. 2 Hauptsatzung der Stadt Reichenbach
Sach- und Rechtslage: Im Zuge des Neubaues der Kindertagesstätte wurde der öffentlich nutzbare Platz stark in Mitleidenschaft gezogen. Eine unmittelbare Wiederherstellung war wegen der nicht gesicherten Finanzierung bisher nicht möglich. Da Fördermittel im LEADER – Programm in Aussicht stehen, ist dies nun im Bereich des Machbaren.
Zum Bauprogramm zählen:
- Einbau einer Dränage - Großflächige Flächen- und Böschungsregulierung und Aufbau eines Rasenbodens - Neuerrichtung von Ballfangzäunen und Bereitstellung von zwei Kleinfeld-Fußballtoren in stabiler Ausführung - Bodenhülsen für Volleyballnetz - Zufahrtsbefestigung mittels Schotterrasen - Wiederherstellen der vorhandenen Beleuchtungsanlage
Nach Wunsch des Ortschaftsrates soll der Platz zum Kirmesfest im Oktober 2017 nutzbar sein, was einen Baubeginn im Frühjahr erfordert, um eine einigermaßen belastbare Grasnarbe zu erhalten. Der Platz wird nicht nur für sportliche Betätigungen genutzt werden, sondern soll auch für andere Veranstaltungen dienen. Eine Stromversorgung kann nach wie vor aus dem benachbarten Ortsteilzentrum abgesichert werden.
Finanzielle Auswirkungen: investitionsseitig: Die Gesamtkosten für das Projekt werden mit ca. 77 T€ abgeschätzt. Die Finanzierung erfolgt mit einer Fördermittelunterstützung aus dem LEADER-Programm in Höhe von 25 T€. Die restlichen 52 T€ müssen aus städtischen Eigenmitteln zur Verfügung gestellt werden. Da die Leistungen überwiegend einen grundhaften Ausbau in Verbindung mit Neuanschaffung von Ausstattungen darstellen, ist zumindest der städtische Finanzierungsanteil als Investition und somit in der Anlagenbuchhaltung zu berücksichtigen. Bei einer gemittelten Abschreibungsdauer von 15 Jahren wären dennoch ca. 3.470,00 €/Jahr zu veranschlagen.
folgekostenseitig: Folgende Aufwendungen wären bei durchschnittlicher Pflege in die zukünftigen Haushaltplanungen aufzunehmen:
Summe, inkl. Mwst.:/Jahr2.230,00 €
Weitere Folgekosten für Stromverbrauch bei Nutzung der Lichtstrahleranlage können nicht verlässlich abgeschätzt werden und müssten ohnehin anlassbezogen gebucht werden, da diese für die Nutzung des Spielfeldes eigentlich nicht geeignet ist.
Raphael KürzingerSven HörningHeike Hentschel Oberbürgermeister FachbereichsleiterFachbedienstete für das Bau und StadtentwicklungFinanzwesen
Anlagen: Planzeichnung (nicht maßstäblich)
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