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Beschlussvorschlag:
Sach- und Rechtslage:
Aufgrund der durchschnittlichen Personalkosten aller pädagogischen Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen der Stadt Reichenbach mit Stand September 2015 in Verbindung mit dem Stadtratsbeschluss vom 3. 11. 2003, in welchem die Sachkostenpauschalen ab 2004 bestätigt wurden, sind entsprechend § 5 Abs. 1 bis 4 Satzung der Stadt Reichenbach im Vogtland über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Speisung von Kindern in den städtischen Kindertageseinrichtungen die Elternbeiträge für das Jahr 2016 errechnet worden.
Durch Personalkostenerhöhungen (Tarifsteigerungen vom März) innerhalb des Jahres 2015 (Stand September 2014: 3.531,84 €; Stand September 2015: 3.697,21 € durchschnittliche Personalkosten einschließlich Sonderzahlungen und Arbeitgeberanteil/Monat) ergibt sich eine Erhöhung der Elternbeiträge von 2,65 € bis maximal 9,41 € für den ungekürzten Elternbeitrag Kinderkrippe, -garten und Hortbetreuung. Die im September/Oktober 2015 abgeschlossenen Tarifsteigerungen wurden bei der Berechnung noch nicht berücksichtigt.
Die Elternbeiträge wurden im Rahmen der Diskussion um den Abschluss einer Vereinbarung ab dem Jahr 2004 mit den freien Trägern dahingehend einvernehmlich abgesprochen, dass diese sowohl für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Reichenbach als auch für die Kindertageseinrichtungen der freien Träger zur Anwendung kommen sollen.
Dieter Kießling Matthias Pürzel Amtsverweser Fachbereichsleiter Bürgerservice/Kultus/Soziales
Michael Krüger Heike Hentschel Abteilungsleiter Fachbedienstete Schulen/Kultur/Sport/Soziales für das Finanzwesen
Anlagen Vergleich Elternbeiträge 2015 und 2016 Elternbeiträge 2014 im Vogtlandkreis
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