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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag:
Sach- und Rechtslage:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 02.12.2013 (Beschl.-Nr. 2013/09/V/416) unter Punkt 2. die Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahren zum Flurstück 118 der Gemarkung Reichenbach und die Ersteigerung zu einem Maximalgebot von 5 T€ beschlossen.
Im Beschlusstext unter Punkt 4. sind die unbebauten Flurstücke 117, 118, 119 und 120 der Gemarkung Reichenbach an die AWO Reichenbach zum Preis von 57.400,00 € zu verkaufen.
Der Punkt 4. des Beschlusses ist zu ändern, da die AWO Reichenbach selbst an der Versteigerung des Flurstückes 118 der Gemarkung Reichenbach am 07.10.2015 im Amtsgericht Zwickau teilnahm und den Zuschlag erhielt.
Somit ist das Flurstück 118 der Gemarkung Reichenbach vom Beschluss auszugrenzen und der Kaufpreis für die verbleibenden Flurstücke 117, 119 und 120 der Gemarkung Reichenbach auf 52.070,00 € zu korrigieren. Alle weiteren Punkte des Beschlusses bleiben unberührt.
Dieter Kießling Dr. Matthias Gäckle Amtsverweser Fachbereichsleiter Innere Verwaltung
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