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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Der Technische Ausschuss bestätigt die geplante Neugestaltung des Mahnmals an der Dr.-Külz-Straße gemäß den Planunterlagen, Anlage 1 und 2.
Gesetzliche Grundlagen:
Sach- und Rechtslage: Im Auftrag des Investors, der GAB Projektentwicklungs GmbH & Co. KG aus Wettenberg, wird gegenwärtig ein REWE-Einkaufsmarkt im Rahmen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 17 „Sondergebiet Einkaufsmarkt Goethestraße / Dr.-Külz-Straße“ errichtet. Innerhalb dieses Verfahrens wurde die Verlegung des Mahnmals bereits mehrfach diskutiert und letztendlich innerhalb des Bebauungsplanverfahrens auch beschlossen.
Gemäß des Städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Reichenbach und der GAB verpflichtete sich die GAB zum Umbau des Verkehrsknotenpunktes Dr.-Külz-Straße, Goethestraße, Lessingstraße und Bahnhofstraße zu einem Kreisverkehr. Eine erforderliche Voraussetzung war das bestehende Mahnmal auf eigene Kosten zu versetzen.
Das durch den Investor beauftragte Ingenieurbüro erarbeitete, in Abstimmung mit dem SG Stadtplanung, den Vorschlag eines um 90° gedrehten neugestalteten Mahnmals in Form eines „U“. Das Mahnmal wurde dazu in seinen Dimensionierungen dem neuen Standort angepasst. Dabei bleiben die charakteristischen Schriftzüge bzw. Texte sowie das stilisierte Dreieck erhalten.
Der Ältestenrat in seiner Sitzung vom 18.08.2015 bestätigte den vorliegenden Gestaltungsentwurf gemäß Anlage 1 und 2.
Dieter KießlingSven Hörning AmtsverweserFBL Bau und Stadtentwicklung
Anlagen: Anlage 1 – Ansicht Anlage 2 – Visualisierung
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