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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Reichenbach wie folgt:
1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Reichenbach im Vogtland vom …
Auf der Grundlage von §§ 4 und 66 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159) zuletzt geändert am 28.11.2013 (SächsGVBl. S. 158) hat Stadtrat der Stadt Reichenbach im Vogtland in seiner Sitzung am …. folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 31.01.2012 (Reichenbacher Anzeiger 3/12, S. 9 vom 12.03.2012) beschlossen:
§ 1 Änderung der Satzung Die Hauptsatzung der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 31.01.2012 wird wie folgt geändert:
„ § 16 Ortschaftsverfassung (1) In folgenden Ortsteilen wird die Ortschaftsverfassung eingeführt: Friesen, Brunn und Rotschau sowie Schneidenbach (2) In den vorgenannten Ortschaften wird jeweils ein Ortschaftsrat gebildet. Die Zahl der Mitglieder in den Ortschaftsräten der einzelnen Ortschaften wird wie folgt festgelegt: Ortsteil Friesen 1 Ortsvorsteher und 4 Mitglieder Ortsteil Brunn 1 Ortsvorsteher und 3 Mitglieder Ortsteil Rotschau 1 Ortsvorsteher und 6 Mitglieder Ortsteil Schneidenbach1 Ortsvorsteher und 3 Mitglieder. Die Ortschaftsräte sind ehrenamtlich tätig. (3) Den Ortschaftsräten werden die in § 67 Abs. 1 SächsGemO genannten Angelegenheiten zur dauernden Erledigung übertragen. (4) Bürgerentscheide und Bürgerbegehren gem. §§ 24, 25 SächsGemO können auch in den Ortsteilen, in denen die Ortschaftsverfassung eingeführt ist, durchgeführt werden. “
§ 2 Inkrafttreten Diese 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Reichenbach, den
Dieter Kießling Oberbürgermeister
Gesetzliche Grundlagen: §§ 4 und 66 i.V.m. § 29 SächsGemO
Sach- und Rechtslage: Mit der Kommunalwahl 2014 reduziert sich die Zahl der Stadträte für die nächste Wahlperiode von bisher 26 auf 22. Dies ist geschuldet der Tatsache, dass die Einwohnerzahl Reichenbachs unter 20.000 gesunken ist. Konsequenter Weise müssen auch die Mitgliederzahlen der Ortschaftsräte angepasst werden. Dies ist in § 16 der Hauptsatzung geregelt, der Gegenstand dieser Änderungssatzung ist.
Der Anlage ist die bisherige Zusammensetzung der Ortschaftsräte sowie die Entwicklung der Einwohnerzahlen zu entnehmen. Daraus wurde der Vorschlag für die Neubesetzung erarbeitet.
Mit den Ortschaftsräten aller Ortsteile wurde die Verringerung der Mitgliederzahl der Räte erörtert. Der OR Rotschau schließt sich der Empfehlung der Verwaltung an, den Rat um ein Mitglied zu verringern. Der OR Friesen schließt sich ebenfalls der Empfehlung der Verwaltung an, den Rat um 3 Mitglieder zu reduzieren. Der OR Schneidenbach wünscht die Besetzung mit vier Ortschaftsräten und Ortsvorsteher. Der OR Brunn empfiehlt eine Beibehaltung der bisherigen Zahl und würde den Rat auf maximal 4 Mitglieder reduzieren.
Die Änderungssatzung wurde am 13.01.2014 mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.
Dieter KießlingRaphael Kürzinger OberbürgermeisterAL Büro des OB
Anlagen: Protokollauszüge Ortschaftsräte Gegenüberstellung OR-Mitgliederzahlen
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