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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Reichenbach beschließt im Einzelnen:
1. Der Stadtrat der Stadt Reichenbach im Vogtland beschließt den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet Tourismus „Floßteiche bei Mühlwand“ Stand 12-2013, bestehend aus Teil A Planzeichnung, Teil B Textliche Festsetzungen, Teil C Hinweise.
2. Der Stadtrat der Stadt Reichenbach im Vogtland billigt die Begründung mit Umweltbericht zum 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet Tourismus „Floßteiche bei Mühlwand“ Stand 12-2013.
3. Der Stadtrat der Stadt Reichenbach im Vogtland beschließt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Behörden, Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet Tourismus „Floßteiche bei Mühlwand“ in der Fassung 12-2013.
4. Der Stadtrat der Stadt Reichenbach im Vogtland beschließt die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes Stand 12-2013.
5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger, der Fa. Landurlaub Käppel, gemäß § 12 Abs. 1, S. 1 BauGB eine Durchführungsvereinbarung über die Tragung der Ausführungs- und Erschließungskosten zu treffen.
Gesetzliche Grundlagen: § 28 Abs. 1, § 41 Abs. 4Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) § § 4, 6 Hauptsatzung der Stadt Reichenbach (HS) § § 1, 1a, 2, 2a, 3, 4, 8, 9, 12Baugesetzbuch (BauGB)
Sach- und Rechtslage: Mit der Einarbeitung des Abwägungsergebnisses in den verbindlichen Bauleitplan zum 1. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Tourismus „Floßteiche bei Mühlwand“ Stand 04-2013 entwickelte sich der 2. Entwurf Stand 12-2013. Eine hervorzuhebende Änderung im 2. Entwurfsstand gegenüber der 1. Entwurfsfassung ist die Verlegung des Rad- und Wanderweges entlang der Göltzsch auf den alten Bahndamm.
Dieser 2. Planentwurf ist mit seinen Bestandteilen Teil A Planzeichnung, Teil B Textliche Festsetzungen, Teil C Hinweise sowie der Begründung mit Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, § 3 Abs. 2 BauGB.
Gleichzeitig erhalten die Träger öffentlicher Belange, Behörden, Nachbargemeinden und Grundstückseigentümer gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, innerhalb eines Monats nochmals die Möglichkeit, Stellungnahmen bezogen auf Ihren zuständigen Aufgabenbereich, zu erarbeiten und einzureichen.
Die eingehenden Hinweise, Bedenken und Anregungen werden anschließend zusammengefasst, bewertet und für den Abwägungsvorschlag zur Satzungsfassung aufbereitet. Der auf Grund dieses Abwägungsergebnisses überarbeitete 2. Entwurf soll in diesem Bauleitplanverfahren zur Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet Tourismus „Floßteiche bei Mühlwand“ führen.
Der Vorhabenträger verpflichtet sich im zu schließenden Durchführungsvertrag die zukünftigen Festsetzungen des verbindlichen Bauleitplanes innerhalb eines vorzugebenden Zeitrahmens durchzuführen. Die Finanzierung des Gesamtvorhabens übernimmt, beginnend von der Planung bis zur Realisierung, der Bauherr die Firma Landurlaub Käppel.
Finanzielle Auswirkungen: Für die Stadtverwaltung Reichenbach entstehen außer den anfallenden Verwaltungsarbeiten bei der Begleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet Tourismus „Floßteiche bei Mühlwand“ keine finanziellen Aufwendungen.
Dieter Kießling Sven HörningHeike Hentschel OberbürgermeisterFBL Bau und Stadtentwicklung Fachbedienstete für das Finanzwesen
Anlagen: 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet Tourismus „Floßteiche bei Mühlwand“ Stand 12-2013, bestehend aus Teil A Planzeichnung, Teil B Textliche Festsetzungen, Teil C Hinweise sowie Begründung mit Umweltbericht
Vertragsentwurf zur Durchführungsvereinbarung
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