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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, für die Verwaltungsgemeinschaft Stadt Reichenbach/Gemeinde Heinsdorfergrund einen einheitlichen Gemeindewahlausschuss zu bilden. Gesetzliche Grundlagen:
- § 9 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KomWG), Gemeindewahlausschuss - § 22 Abs. 7 Kommunalwahlordnung (KomWO), Einheitlicher Gemeindewahlausschuss in Verwaltungsgemeinschaften
Sach- und Rechtslage:
In Verwaltungsgemeinschaften kann ein einheitlicher Gemeindewahlausschuss gebildet werden, wenn dies die Gemeinderäte aller beteiligten Gemeinden übereinstimmend beschließen. Die Wahl des Gemeindewahlausschusses der Verwaltungsgemeinschaft erfolgt durch den Gemeinschaftsausschuss aus den Wahlberechtigten und Bediensteten der Mitgliedsgemeinden.
Der Gemeindewahlausschuss besteht nach § 9 Abs. 1 KomWG aus dem Vorsitzenden und zwei bis sechs Beisitzern. Für den Vorsitzenden und jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter zu wählen.
Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Wahl sowie die Feststellung des Wahlergebnisses.
D. KießlingDr. Matthias Gäckle OberbürgermeisterFachbereichsleiter Innere Verwaltung
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