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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Reichenbach beschließt gemäß § 1 Abs. 7 BauGB die Abwägungsvorschläge zu den Hinweisen, Bedenken und Anregungen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 BauGB als auch der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Sondergebiet Einkaufsmarkt Goethestraße / Dr.-Külz-Straße“ mit Stand vom 15.08.2013.
Über die von den Trägern öffentlicher Belange, Behörden, Nachbargemeinden und Grundstückseigentümer sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Bedenken und Hinweise aus den betreffenden Stellungnahmen wird im Einzelnen beschlossen. Das Abwägungsergebnis wird in die Satzungsfassung eingearbeitet. Das Ergebnis dieser Abwägung wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB den Beteiligten im Planverfahren mitgeteilt. Die Originalschreiben und Protokolle der vorgebrachten Hinweise, Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange, Behörden, Nachbargemeinden und Grundstückseigentümer als auch der Öffentlichkeit liegen während dieser Sitzung aus und können von jedermann eingesehen werden.
Gesetzliche Grundlagen: § 28 Abs. 1Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) § § 4, 6 Hauptsatzung der Stadt Reichenbach (HS) § § 1, 2, 3, 4, 11, 13aBaugesetzbuch (BauGB) V/2011/0458/SRAufstellungsbeschluss Stadtrat vom 05.09.2011 V/2011/0535/SRBilligungs- und Offenlegungsbeschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 17 "Sondergebiet Einkaufsmarkt Goethe-Straße/Dr.-Külz-Straße" in Reichenbach nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 02.07.2012 V/2013/0811/SRBeschluss des detaillierten Einzelhandelsgutachtens (Einzelhandels- und Zentrenkonzept) in der Fassung vom 31.05.2013 als weitere Entscheidungsgrundlage zur Selbstbindung für die Stadt Reichenbach vom 01.07.2013 V/2013/0832/SR Billigungs- und Offenlegungsbeschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 "Sondergebiet Einkaufsmarkt Goethestraße/Dr.-Külz-Straße" in Reichenbach nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Sach- und Rechtslage: Der Stadtrat der Stadt Reichenbach hat in seiner Sitzung vom 09.09.2013 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Sondergebiet Einkaufsmarkt Goethestraße / Dr.-Külz-Straße“ und der Entwurf der Begründung mit Stand vom 15.08.2013 gebilligt. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung ausgewählter Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß §4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Sondergebiet Einkaufsmarkt Goethestraße / Dr.-Külz-Straße“ bestehend aus Planzeichnung mit Zeichenerklärung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B), Bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften (Teil C) und Hinweisen mit Stand vom 15.08.2013 sowie der Entwurf der Begründung vom 15.08.2013 und deren Anlagen wurden öffentlich ausgelegt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.10.2013 bis zum 08.11.2013 in der Stadtverwaltung Reichenbach in 08468 Reichenbach, Rathaus Markt 1, Fachbereich 3 Bau und Stadtentwicklung. Entsprechend § 4 BauGB wurde die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden mit dem Anschreiben durch das Planungsbüro Fischer vom 26.09.2013 zum Entwurf durchgeführt.
Zusätzlich wurde der Entwurf im Internet, entsprechend § 27 a VwVfG, veröffentlicht. Der Planentwurf incl. Anlagen war auf der Homepage der Stadt Reichenbach www.reichenbach-vogtland.de -> Unsere Stadt ->Stadtentwicklung-> Bauleitplanung einsehbar. Damit verbunden eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 BauGB in der Zeit vom 10.12.2013 bis zum 10.01.2014.
Die eingegangenen Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Sondergebiet Einkaufsmarkt Goethestraße / Dr.-Külz-Straße“ mit Stand vom 15.08.2013 wurden durch das Planungsbüro Fischer in den vorliegenden Abwägungsvorschlägen vom 17.01.2014 beurteilt und ausgewertet.
Das Ergebnis dieser Abwägung wird in den Satzungsvorabzug des Bauleitplanes eingearbeitet. Dieser Vorgang führt zur Satzungsfassung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Sondergebiet Einkaufsmarkt Goethestraße / Dr.-Külz-Straße“ mit Stand vom 17.01.2014. Das Abwägungsergebnis wird den Beteiligten, gem. § 3 Abs. 2 BauGB mitgeteilt.
Finanzielle Auswirkungen: Für die Stadtverwaltung Reichenbach entstehen außer den anfallenden Verwaltungsarbeiten bei der Begleitung des Bebauungsplans Nr. 17 „Sondergebiet Einkaufsmarkt Goethestraße / Dr.-Külz-Straße“ keine finanziellen Aufwendungen.
Dieter Kießling Sven Hörning OberbürgermeisterFB-Ltr. Bau und Stadtentwicklung
Anlagen: Abwägungstabelle
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