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Beschlussvorschlag:
Gesetzliche Grundlagen: - § 28 Abs. 1 und 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) - § 2 Hauptsatzung der Stadt Reichenbach (Vogtl.) - VwV über die Vorbereitung, Durchführung und Förderung von Maßnahmen
Sach- und Rechtslage:
Auf Grundlage des am 08.04.2012 im Stadtrat beschlossenen Maßnahmenplans 2012 (Beschluss-Nr.: 2012/03/V/0280) erfolgt nun die Information zur Abrechnung.
AbrechnungMaßnahmenplan 2012zur Entwicklung des Programmgebietes „Erweiterte Altstadt“
Begründung der zum Planansatz veränderten Ausgabenabrechnung:
Auch im Haushaltsjahr 2012 galt es die Restmaßnahmen aus dem Haushaltsjahr 2011 zu denen vertragliche Verpflichtungen bestanden und sich aufgrund des lang anhaltenden Winters verzögerten, mit den maßnahmebezogenen Haushaltsresten abzufinanzieren.
Die dazu gebildeten Haushaltsreste 2011 betrugen laut Haushaltsüberwachungsliste 672.190,00 € und waren für die Untersetzung der auf Vorgriff erhaltenen SSP-Kassenmittel 2011 des letzten Auszahlungsantrages-Nr. 56 einzusetzen. Für einen fristgerechten Verwendungszeitraum vom 01.01. bis 16.03.2012 konnten Ausgaben in Höhe von 72.844,96 € abgerechnet werden (1. Zwischenverwendungsnachweis). Außerhalb dieses Verwendungszeitraumes waren noch Ausgaben in Höhe von 183.944,74 € nachzuweisen, was den restlichen zu untersetzenden Finanzhilfen (122.629,83 €) aus 2011 entsprach (2. Zwischenverwendungsnachweis). Für diese Kassenmittel wurden Bereitstellungszinsen an die SAB fällig. Davon ist ein Teil auf die Maßnahme Peter-Paul-Kirche, 3. BA, entfallen. Die Kirchgemeinde erstattete gemäß geschlossenem Modernisierungsvertrag die anteilige Verzinsung für die nicht fristgerechte Verwendung ihrer Fördermittel 2011 an die Stadt Reichenbach.
Die Möglichkeit des Grunderwerbes des brachliegenden Flurstücks Nr. 94 ergab sich im laufenden Haushaltjahr 2012. Für die Steuerung der Quartiersentwicklung - Obere Dunkelgasse, Karolinenstraße, Untere Dunkelgasse, Am Graben – war das Grundstück als Entwicklungsfläche wichtig, um im Rahmen des für 2014 geplanten Ausbaus der Oberen Dunkelgasse anteilig als Erschließungsfläche für den Ausbau des Kreuzungspunktes zu dienen.
Für die 2011 begonnene Ordnungsmaßnahme - Instandsetzung Stützmauer Oberreichenbacher Bach oberhalb des Abzweiges Friedhof – erfolgte die Schlussrechnungslegung erst 2012. Deshalb erscheint die Maßnahme in dieser Abrechnungsinformation.
2012 konnten 9 private Instandsetzungsmaßnahmen realisiert werden. Dabei konnten 6 Privatmaßnahmen erst nach der Zuteilung von zusätzlichen Finanzhilfen durch die SAB Berücksichtigung finden. Am Gebäude Kirchplatz 5, Peter-Paul-Kirche, wurden die bewilligten Instandsetzungsmaßnahmen bis Juni 2012 abgeschlossen.
Die zur Verfügung stehenden Kassenmittel 2012 sollten vorrangig für die Maßnahme 3. BA/1. TA Dittesschule (Innensanierung) eingesetzt werden. Bei der Durchführung der Baumaßnahme kam es zu einer Kostenverschiebung innerhalb der Gewerke und einer Kostenerhöhung insgesamt. Die Stadt beantragte im Herbst 2012 bei der SAB zusätzliche Finanzhilfen für 2012. Dies war möglich, da andere Kommunen ihre Kassenmittel 2012 nicht vollständig benötigten. Die Abfinanzierung der für 2012 geplanten Ausgaben konnte somit erfolgen.
Fördermittelseitige Darstellung: Insgesamt standen im Jahr 2012 aus dem Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die Soziale Stadt“ Kassenmittel in Höhe von 608,5 T€ (2/3) zur Verfügung, das entspricht einem Förderrahmen von 912,8 T€ (3/3). Diese Mittel wurden mit förderfähigen Ausgaben in Höhe von 912,8 T€ (3/3) untersetzt. Die Fördermitteleinnahme mit Vorgriffen erfolgte in Höhe von 608,5 T€ (2/3).
Per 16.03.2012 sind für die im Vorgriff abgerufenen Kassenmittel (AZA 60) noch Ausgaben von 170,8 T€ erforderlich. Mit den derzeit laufenden Maßnahmen 3. BA/1. TA Dittesschule (Innensanierung) und Privatmaßnahmen konnten erforderlichen Ausgaben von 170,0 T€ bis zum 16.05.2013 nachgewiesen werden. Da die Auszahlung der Vorgriffe am 16.01.2013 erfolgte und der zinslose Verwendungszeitraum zum 16.03.2013 endete, sind auf die anteiligen Finanzhilfen der SAB Bereitstellungszinsen zu erstatten.
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