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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 6 der Gemarkung Cunsdorf, Pestalozzistraße, in Größe von ca. 365 m² zum Bodenwert von 2 €/m² aus Wertgutachten. Gesetzliche Grundlagen: § 90 SächsGemO
Sach- und Rechtslage: Die Stadt Reichenbach ist Eigentümerin des Flurstückes 6 der Gemarkung Cunsdorf in Größe von 6.710 m², bebaut mit einem Schulgebäude. Das Flurstück wurde mit SR-Beschluss Nr. 2013/02/V/347 vom 04.03.2013 öffentlich ausgeschrieben, leider gingen keine Gebote ein. Käufer der Fl.-Nr. 7 n (SR-Beschl.-Nr.2013/04/V/363 v. 13.05.2013) hat bei der Stadt Reichenbach Kaufantrag auf die nur bedingt wirtschaftlich nutzbare, nicht zu bebauende Teilfläche in Größe von ca. 365 m² gestellt. Im angefertigten Wertgutachten des Sachverständigenbüro Berger am 10.10.2012 für die Fl.-Nr. 6, wird für diese Teilfläche ein Bodenwert von 2 €/m² angesetzt. Somit liegt der Kaufpreis für die angenommene Fläche bei 730,00 € zzgl. der anfallenden Vermessungskosten.
Dieter Kießling Dr. Matthias Gäckle Sven Hörning Oberbürgermeister FBL Innere Verwaltung FBL Bau und Stadtentwicklung Anlagen: Flurkarte
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