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Beschlussvorschlag:
Gesetzliche Grundlagen: - § 28 Abs. 1 und 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) - § 2 Hauptsatzung der Stadt Reichenbach im Vogtland - VwV über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen vom 21.Juli 2008 und vom 20. August 2009 - Beschluss-Nr. : 2012/03/V0283, Stadtrat am 02.04.2012 - vorliegende Bewilligungs-/Kassenmittelbescheide zum Förderprogramm Stadtumbau Ost i.V.m. dem Haushalt von 2012
Sach- und Rechtslage: Auf Grundlage der am 02.04.2012 im Stadtrat beschlossen Maßnahmeplan 2012 (Beschluss-Nr.: 2012/03/V/0283) erfolgt nun die Information zur Abrechnung.
Abrechnung Maßnahmeplan 2012 Maßnahmen zum Stadtumbau im Fördergebiet Innenstadt
Programmteil Aufwertung
Begründung:
Aus der vorangegangenen Darstellung ist ersichtlich, dass die angeführten Investitionsmaßnahmen den Maßnahmen aus dem zugehörigen Maßnahmenplan 2012 nur begrenzt entsprechen. Die ist geschuldet in der Differenz zwischen den beantragten Kassenmittel 2012 für das Gebiet Innenstadt in Höhe von 217.333 € und den beschiedenen Kassenmittel in Höhe von 55.000 €. Die Aufnahme für das Fördergebiet Innenstadt in das Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung, erfolgte durch die SAB mit der vorliegenden Bescheidung vom 25.09.2012.
Zusätzlich ist anzumerken, dass nicht alle Vorhaben im Haushaltjahr 2012 abgeschlossen und realisiert werden konnten. Auf Grund des zeitigen Wintereinbruchs 2012 sowie der lang anhaltenden Winterverhältnisse 2013 kam es zu erheblichen Zeitverschiebungen der einzelnen Sanierungsarbeiten. Somit findet eine Verschiebung der Umsetzung in das Jahr 2013 statt. Eine Verzinsung des Fördermittelbetrages ist in Abhängigkeit des jeweiligen Abrechnungstermins zu erwarten.
Dies gilt insbesondere für die Aufwertungsmaßnahme der Rückbaufläche an der Vater-Jahn-Straße.
Für das Fassadenprogramm stehen auch auf Grund der reduzierten Gesamtkosten der Aufwertungsmaßnahme Vater-Jahn-Straße, ursprünglich waren Gesamtkosten in Höhe von 55.000 € veranschlagt, nunmehr eine Förderhöhe von 27.000 € (entspricht dem 30 % Fördersatz) € zur Verfügung. Bereits im Sachgebiet Stadtplanung vorliegende Anträge auf Förderung wurden entsprechend der Fördervoraussetzungen geprüft. Somit konnte der Technische Ausschuss am 27.05.2013 über die Förderung der Objekte Bahnhofstraße 23a und 57 als auch der Kantor-Hößler-Straße 4 beschließen.
In Folge der Prüfung der Fördervoraussetzungen, Begleitung der Einzelmaßnahme als auch Abrechnung entstanden die angefallenen Planungskosten.
Zusätzlich ist anzumerken, dass Vorhaben, welche nicht rechtzeitig im Haushaltjahr abgeschlossen und realisiert werden können, eine Verzinsung des Fördermittelbetrages in Abhängigkeit des jeweiligen Abrechnungstermins hervorrufen. Der zu erbringende Verwendungsnachweis kann in diesen Fällen nicht rechtzeitig bei der SAB eingereicht werden.
Fördermittelseitige Darstellung: Insgesamt standen im Jahr 2012 aus dem Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung, Kassenmittel in Höhe von 55.000 € zur Verfügung.
D. Kießling S. Hörning H. Hentschel Oberbürgermeister FBL Bau und Stadtentwicklung Fachbedienstete für das Finanzwesen
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