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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Der
Stadtrat beschließt, alle Ausschüsse und Gremien nach Variante a:
d’Hondt oder Variante b: Niemeyer zu
besetzen. Gesetzliche
Grundlagen: § 42
SächsGemO Sach-
und Rechtslage: Entsprechend
§ 42 Abs. 2 soll die Zusammensetzung der Ausschüsse der Mandatsverteilung im
Stadtrat entsprechen. Kommt eine Einigung der Zusammensetzung nicht Zustande,
werden die Mitglieder von den Stadträten aufgrund von Wahlvorschlägen nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Gewählt
wird nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts; zulässig ist daher, dass
D’Hondt’sche Höchstzahlverfahren ebenso wie das Verfahren der
mathematischen Proportion nach Hare-Niemeyer. Welches Verfahren angewendet
wird, entscheidet der Stadtrat durch Beschluss. Dieter
Kießling Oberbürgermeister Anlagen: |
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