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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt, unter dem Vorbehalt der Bewilligung des von der Stadt gestellten Förderantrages (ILE-Förderung), die Vergabe der Bauleistungen an die Fa. Hoch- und Tiefbau Reichenbach GmbH zu einem vorläufigen Gesamtpreis von €. Gesetzliche
Grundlagen: -
§
41 Abs. 1 Satz 2 Sächsische
Gemeindeordnung (SächsGemO) -
§§
2 und 6 Hauptsatzung
der Stadt Reichenbach -
Beschluss
Stadtrat vom 08.09.2008, Vorlage-Nr. IV/2008/1314/SR Beschluss-Nr. 2008/07/IV/501 Sach-
und Rechtslage: An der Öffentlichen Ausschreibung vom 05.09.2008 beteiligten sich insgesamt 11 Firmen. Zur Submission am 24.09.08, 10:00 Uhr, lagen sieben Angebote vor. Nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung ergibt sich nachstehende Reihenfolge: 1. Hoch- und Tiefbau Reichenbach GmbH Reichenbach NA 2. Hoch- und Tiefbau GmbH Crossen 3. UTR GmbH Schönbrunn 4. STRABAG Wilkau-Haßlau 5. Baumann Plauen 6. Hoch- und Tiefbau Reichenbach GmbH Reichenbach HA 7. Tief- und Straßenbau Wolf GmbH Reinsdorf 8. Knobel-Bau GmbH Greiz Das vom an erster Stelle liegendem Bieter abgegebene Nebenangebot (NA) erfüllt die Bedingungen der Gleichwertigkeit gegenüber der ausgeschriebenen Leistungspositionen und ist somit in die Wertung einzubeziehen. Die Mitglieder der VVK, die Stadträte Irrgang, Schettler, Suhr, wurden in ihrer Sitzung am 25.09.08 über die Auswertungsergebnisse informiert. Sie empfehlen dem Stadtrat, die Leistungen an die Fa. Hoch- und Tiefbau Reichenbach GmbH zu vergeben. Finanzielle
Auswirkungen: Die Finanzierung ist über die HH-Stelle 63010.94499
gesichert. Dieter Kießling Sven
Hörning Oberbürgermeister Fachbereichsleiter
Bauwesen |
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