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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Der
Stadtrat beschließt den Verkauf des Flurstücks 62/2 und eines Teiles des
Flurstückes 113o der Gemarkung Friesen in Größe von insgesamt ca. 410 m², mindestens zu dem noch durch Gutachten
festzustellenden Verkehrswert. Die Grundstücke sind im Amtsblatt öffentlich
auszubieten und an den Meistbietenden zu verkaufen. Gesetzliche
Grundlagen: § 90 (2)
SächsGemO Sach-
und Rechtslage: Die als Kindergarten von der AWO bis 30.06.2008 genutzte Immobilie Siedlung 14, Fl.-Nr. 62/2 der Gemarkung Friesen, in Größe von 380 m², wird von der Stadt Reichenbach nicht mehr benötigt und soll als Eigenheim verkauft werden. Das
angebaute Vorhaus befindet sich teilweise auf dem stadteigenen Flurstück 113o.
Dieser Teil von ca. 30 m² soll herausgemessen und mit verkauft werden. Das
Grundstück soll im Reichenbacher Anzeiger zur öffentlich Ausbietung angeboten
werden und an den Meistbietenden verkauft werden. Der
Ortschaftsrat Friesen hat auf seiner Sitzung am 28.08.2008 seine Zustimmung zum
Verkauf durch eine öffentliche Ausbietung erteilt. Der
durch ein noch zu erstellendes
Wertgutachten festgestellte Verkehrswert soll als Mindestgebot
festgesetzt werden. Der
Beschlussvorschlag wurde nach Beschluss des Verwaltungsausschusses am 15. 09.
2008 um den Teil 113o erweitert, da zwischenzeitlich festgestellt wurde, dass
das Vorhaus zum Teil auf diesem Flurstück steht. Dieter Kießling Dr.
Matthias Gäckle Oberbürgermeister FBL
Innere Verwaltung Anlagen: Flurkartenausschnitt
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