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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Der Technische Ausschuss der Stadt
Reichenbach stimmt der Erhöhung der Förderung der Instandsetzung und teilweisen
Modernisierung der Gebäudehülle – 4. BA Außenanlagen Begrenzungsmauer
Hofseite – am Anwesen Landstraße 10, Fl.-Nr. 607a, Gemarkung Reichenbach,
zu. Die Maßnahme wird aus dem Bund-Länder-Programm “Stadtsanierung”
gefördert. Die Förderung der Nachtragsarbeiten
beträgt 30 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten, max. jedoch 319,66 €. Gesetzliche
Grundlagen: - § 148 Baugesetzbuch
(BauGB) - VwV-StBauE vom 29.11.2002,
Abschnitt B, Ziffer IV, Pkt. 5. a - § 41 Abs. 1 und 3 Sächs. Gemeindeordnung (SächsGemO) - §§ 4 und 6 Abs. 1 Pkt. 10 Hauptsatzung der Stadt
Reichenbach (HS) Sach-
und Rechtslage: Die Eigentümer des Anwesens Landstraße 10 setzen die
Modernisierung und Instandsetzung des genannten Anwesens fort, was zu einer
weiteren Aufwertung des Sanierungsgebietes “Stadtzentrum“ führt. Der Technische Ausschuss der Stadt Reichenbach bewilligte
mit Beschluss vom 26.05.2008 die Förderung der Instandsetzung und teilweisen
Modernisierung 4. BA Außenanlagen Begrenzungsmauer Hofseite am Anwesen
Landstraße 10 mit 979,04 € (IV/2008/1268/TA) zu fördern. Im Rahmen der Sanierung der Stützmauer, Sebastian-Bach-Platz
4, erfolgte am Anwesen, Landstraße 10, die Stabilisierung der hinteren Hofmauer
mit Abdichtung. Zudem gehört eine 4m hohe Stützmauer (Trockenmauerwerk aus
Naturstein) zur Liegenschaft, welche aus Kostengründen nicht Bestandteil der
Förderung sein sollte. Während den Arbeiten zur Wiederherstellung der
Stützmauer der Liegenschaft Sebastian-Bach-Platz 4 und der hinteren Hofmauer,
wurde erkennbar, dass eine langfristige Standsicherheit der Stützmauer nicht
gegeben ist. Das vorgelegte Nachtragsangebot der bauausführenden Firma
Schawaller (siehe Anlage) wurde vom Sanierungsträger nach der Angemessenheit
der Preise geprüft. Die Höhe der Mehrkosten von 1.065,53 € kann als
angemessen bestätigt werden. Es handelt sich dabei um Kosten, welche im Rahmen der
bewilligten Förderung und somit lt. Verwaltungsvorschrift (VwV-StBauE)
förderfähig sind. Die Mehraufwendungen belaufen sich auf 1.065,53 €
(Angebot v. 02.07.2008), so dass sich die förderfähigen Gesamtkosten von
3.263,46 € auf 4.328,99 € erhöhen. Damit beträgt die
Objektförderung insgesamt 1.298,70 €. Instandsetzungsmaßnahmen mit teilweiser Modernisierung der
Gebäudehülle können nach VwV-StBauE mit 30 v. H. gefördert werden. Die geplante Baumaßnahme stimmt mit den grundsätzlichen
Stadtentwicklungszielen im Gebiet ”Stadtzentrum” überein. Finanzielle
Auswirkungen: Die Maßnahme kann im Haushaltsplan 2008 der Stadt
Reichenbach unter der HH-Stelle 61500.94100 –
„Stadtsanierung“ finanziell abgesichert werden.
Anlagen: Nachtragsangebot
Firma Schawaller Lageplan
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