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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Der Technische Ausschuss der Stadt
Reichenbach stimmt der Förderung der Instandsetzung und teilweisen
Modernisierung der Gebäudehülle – Dach, Fassade giebelseitig und
Maßnahmen zur Gewährleistung der Standsicherheit – am Anwesen Webergasse
3, Flurstücks- Nr. 991, Gemarkung Reichenbach, zu. Die Maßnahme wird aus dem
Bund- Länder- Programm ”Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf –
Die Soziale Stadt” gefördert. Die Förderhöhe beträgt 30 v. H. der
zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 2.239,30 €. Gesetzliche
Grundlagen: - § 148 BauGB - VwV-StBauE vom 21.07.2005,
Abschnitt F Pkt. IV i. V. mit Abschnitt B - IV Pkt. 5 a - § 41 Abs. 1 und 3 SächsGemO - §§ 4 und 6 Abs. 1 Pkt. 10 Hauptsatzung der Stadt
Reichenbach Sach-
und Rechtslage: Die Eigentümer des Anwesens Webergasse 3, Ingrid und Henning
Oeser, setzen die begonnene schrittweise Modernisierung und Instandsetzung des
genannten Anwesens fort, was zu einer Aufwertung des Stadtteiles
”Erweiterte Altstadt” führt. Die jetzt durchzuführenden Instandsetzungs- und
Modernisierungsmaßnahmen erfolgen sowohl aus Eigenmitteln, als auch mit
Kapitalmarktdarlehen. Durch die Inanspruchnahme von eigenen und fremden Mitteln
ist die Fördervoraussetzung für den nachrangigen Einsatz von
Städtebaufördermitteln aus dem Programmteil F, Maßnahmen für Stadtteile mit
besonderem Entwicklungsbedarf –
”Die Soziale Stadt”, gegeben. Die vorgelegten Angebote wurden vom Sanierungsträger nach
dem Preis-Leistungsverhältnis und der Förderfähigkeit geprüft. Es können
förderfähige Kosten in Höhe von 7.464,33 € anerkannt werden. Die
Eigentümer sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Instandsetzungsmaßnahmen mit teilweiser Modernisierung der
Gebäudehülle können nach VwV-StBauE mit 30 v. H. gefördert werden. Die geplante Baumaßnahme stimmt mit den grundsätzlichen
Stadtentwicklungszielen im Gebiet ”Erweiterte Altstadt” überein. Finanzielle
Auswirkungen: Die Maßnahme kann im Haushaltsplan 2008 der Stadt
Reichenbach unter der HH-Stelle 61500.94140 – „Soziale Stadt“
finanziell abgesichert werden.
Anlage: Lageplan
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