Bürgerinformationssystem
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Der Beratung liegt die Informationsvorlage-Nr. VII/2020/0126/IV vom 13.02.2020 zugrunde.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Oberbürgermeister Herrn Sebastian Bast vom Büro Rödl & Partner und übergibt das Wort an ihn.
Herr Bast erläutert den Damen und Herren Stadträten ausführlich an Hand einer Power-Point-Präsentation den vorliegenden Sachverhalt. Dabei geht er auf die Gesetzlichkeiten laut Körperschaftssteuergesetz (KStG) ein, die die Stadt Reichenbach mit ihren Betrieben gewerblicher Art in Bezug auf die unbeschränkte Körperschaftssteuerpflicht einhalten muss. Gemäß § 4 Abs. 1 KStG stellt das Freibad der Stadt Reichenbach einen Betrieb gewerblicher Art dar, welcher der unbeschränkten Körperschaftssteuerpflicht unterliegt. Durch die Zuordnung der ertragreichen Beteiligungen bestätigt nunmehr die Stadt, dass die Beteiligungen der Stadt (Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der Energie Sachsen Ost, envia Mitteldeutsche Energie AG, Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH und Regionale Aufbau- und Dienstleistungsgesellschaft mbH) gewillkürtes Betriebsvermögen darstellen, da die zusätzlichen Mittel vollumfänglich dem Betrieb der Einrichtung dienen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass eine Vollausschüttung ohne Steuereinbehalt erfolgt und somit neue Mittel für künftige Haushaltsplanungen zur Verfügung stehen.
Am Ende seines Sachvortrages informiert Herr Bast, dass das Finanzamt eine andere Auffassung zum Sachverhalt vertreten könnte.
Daraufhin möchte Herr Stadtrat Schaller wissen, was bei Eintreten dieses Falls passieren könne.
OB Kürzinger erklärt, dass im schlimmsten Fall alles so bleiben würde, wie es war.
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