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Der Beratung liegt die Vorlage-Nr. VII/2020/0123/SR vom 07.02.2020 zugrunde.
Zur Erläuterung der Beschlussvorlage übergibt der Oberbürgermeister das Wort an den Abt.-Leiter Schulen/Kultur/Sport/Soziales, Herrn Michael Krüger.
Herr Krüger erklärt zu Beginn seiner Ausführungen, dass die vorliegende Haus- und Badeordnung auf dem Muster der Haus- und Badeordnung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. basiert, deren Mitglied die Stadt Reichenbach ist. Weiterhin geht er auf die wichtigsten Änderungen in der Haus- und Badeordnung ein, die in der Beschlussvorlage fett abgedruckt sind.
In der anschließenden Diskussion bemerkt Herr Stadtrat Höllrich, dass im § 4 Pkt. 15 darauf hingewiesen werden sollte, dass Näheres die Badebekleidungsordnung regelt.
Daraufhin stellt Herr Stadtrat Ruß den Antrag, in der Haus- und Badeordnung den § 4, Pkt. 15 wie folgt nach dem 1. Satz zu ergänzen: „Näheres zur Badebekleidung regelt ein im Eingangsbereich des Freibades befindlicher Aushang.“
Weiterhin weist Herr Stadtrat Dr. Viebahn auf einen grammatikalischen Fehler im § 1 Pkt. 6 hin.
Da es sich hierbei um eine redaktionelle Änderung handelt, kann dies ohne Abstimmung geändert werden.
Abstimmung über den Antrag Stadtrat Ruß: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Der Stadtrat beschließt nachfolgende Neufassung der Haus- und Badeordnung für das „Freibad Reichenbach“ der Stadt Reichenbach im Vogtland vom …:
Haus- und Badeordnungfür das „Freibad Reichenbach“ der Stadt Reichenbach im Vogtland vom …
§ 1 Allgemeines
Jegliche Formen extremistischer Tätigkeiten, die dem Grundgesetz widersprechen, die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich machen und/oder zur Gewaltverherrlichung und/oder Gewalt aufrufen, sind verboten.
§ 2 Öffnungszeiten und Zutritt
a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
b) Personen, die Tiere mit sich führen,
c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (Im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden.) oder offenen Wunden leiden,
d) Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen, wenn sie keine Ausnahmegenehmigung besitzen.
e) Personen, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zur Schau stellen oder verwenden. Diese Personen sind, sollte sich der Verstoß erst nach Einlass zeigen, sofort des Bades zu verweisen.
§ 3 Haftung
Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
§ 4 Benutzung des Bades
a) der Sprungbereich frei ist, b) nur eine Person das Sprungbrett betritt.
Das Unterschwimmen des Springbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist untersagt.
§ 5 Besondere Einrichtungen
Für sonstige Einrichtungen des Bades, zum Beispiel Beach-Volleyballanlage, können besondere Benutzungsordnungen erlassen werden.
§ 6 Ausnahmen
Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen durch den Betreiber zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichts- bzw. Kassenpersonal oder der Betreiber entgegen.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Haus- und Badeordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Haus- und Badeordnung für das „Freibad Reichenbach“ der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 05.03.2007 außer Kraft.
Reichenbach im Vogtland, …
Raphael Kürzinger Oberbürgermeister der Stadt Reichenbach im Vogtland
Anlage Entgeldordnung
Anlage Entgeltordnung zur Haus- und Badeordnung für das „Freibad Reichenbach“ der Stadt Reichenbach im Vogtland vom …
Tageskarte: Erwachsene 3,50 €*
Ermäßigung 1,50 €* - Kinder bis 16 Jahre - Schüler/Studenten gegen Nachweis - Inhaber des Reichenbacher Sozialpasses gegen Nachweis - Personen mit einer im Schwerbehinderten- ausweis festgestellten Behinderung über 50 %, zusammen mit dem Merkzeichen aG + B und eine dazugehörige Begleitperson - Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte gegen Nachweis
Familienkarte: 2 Erw. + 1 Kind bis 16 Jahre 7,00 €* 2 Erw. + 2 und mehr Kinder bis 16 Jahre 8,00 €*
Gruppenkarte: ab 10 Kinder bis 16 Jahre 1,00 €/Kind*
Abendkarte: Erwachsene 2,00 €* ab 17:00 Uhr Ermäßigung 1,00 €* - Kinder bis 16 Jahre - Schüler/Studenten gegen Nachweis - Inhaber des Reichenbacher Sozialpasses gegen Nachweis - Personen mit einer im Schwerbehinderten- ausweis festgestellten Behinderung über 50 %, zusammen mit dem Merkzeichen aG + B und eine dazugehörige Begleitperson - Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte gegen Nachweis
10er Karte: Erwachsene 31,50 €* Ermäßigung 13,50 €* - Kinder bis 16 Jahre - Schüler/Studenten gegen Nachweis - Inhaber des Reichenbacher Sozialpasses gegen Nachweis - Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte gegen Nachweis
Jahreskarte: Erwachsene 65,00 €* Ermäßigung 30,00 €* - Kinder bis 16 Jahre - Schüler/Studenten gegen Nachweis - Inhaber des Reichenbacher Sozialpasses gegen Nachweis - Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte gegen Nachweis
Freier Eintritt: Kinder bis 3 Jahre -
Warmdusche: Münzdusche 1,00 €*
Ausleihe: Liege mit Sonnenschirm 3,00 €* Ball, Tischtennisschläger 1,00 €*
Verlust Schlüssel Garderobenschrank: 10,00 €*
* alle Preise incl. Mehrwertsteuer
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 27 Tatsächliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 24 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 21 Davon stimmberechtigt: 21 Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: keine Stimmenthaltungen: keine Ungültige Stimmen: keine
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