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Der Beratung liegen die Vorlage-Nr. VII/2020/0106/SR vom 07.01.2020 sowie die dazugehörige Anlage zugrunde.
Herr Hörning erläutert kurz die wichtigsten Eckdaten der Beschlussvorlage.
1. Der Stadtrat der Stadt Reichenbach im Vogtland beschließt die Erhöhung der Fördersumme für die Maßnahmen des 3. Bauabschnittes (Teilabschnitte 1 bis 3) Dach- und Fassadensanierung des Gebäudes der Stadtkirche, Heubnerring 11 im Ortsteil Mylau, Flurstück Nr. 1 der Gemarkung Mylau Die Förderhöhe der Gesamtmaßnahme beträgt 100 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten (davon 80 % Bund und Land und 20% EA Stadt). Die Förderung wird von 950.000,00 Euro auf 1.036.000,00 Euro (d.h. 86.000,00 Euro Mehrkosten) erhöht. Zum gesamten 3. Bauabschnitt / Teilabschnitte 3.1 – 3.3 liegen der Stadt Reichenbach die erforderlichen förderrechtlichen Zustimmungen der Sächsischen Aufbaubank vom 12.03.2018/ 18.04.2018 und 05.09.2019 vor.
2. Der Stadtrat stimmt der teilweisen Ersetzung des kommunalen Eigenanteils auf der Grundlage des Abschnitts A, Ziffer 4.3 RL-StBauE vom 14.08.2018 durch die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Mylau für den gesamten Bauabschnitt 3 zu. Dabei hat die Stadt gemäß der VwV-StBauE einen Mindestanteil von 10 Prozent des Betrages der Zuwendung (Anteil Bund/Land/Gemeinde) zu tragen. Der Beschluss ist gemäß RL-StBauE, Abschnitt A, Ziffer 4.3.1. c) in geeigneter Form zu veröffentlichen.
3. Die anteilige Übernahme des kommunalen Eigenanteils durch die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Mylau in Höhe von 103.600,00 Euro für die Gesamtmaßnahme, hat vertraglich in der Form zu erfolgen, dass die Ev.-Luth. Kirchgemeinde als Maßnahmenträger in dieser Höhe auf eine Zuwendung durch den Zuwendungsempfänger verzichtet. Der Verzicht ist in die vertragliche Vereinbarung aufzunehmen.
4. Die langfristige öffentliche Nutzung des Kirchengebäudes (mind. 15 Jahre) ist gemäß Abschnitt B Ziffer 7.3.9. der RL-StBauE vom 14.08.2018 im Rahmen dieser Vereinbarungen zu sichern.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 27 Tatsächliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 24 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 21 Davon stimmberechtigt: 21 Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: keine Stimmenthaltungen: keine Ungültige Stimmen: keine
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