Bürgerinformationssystem
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Der Beratung liegen die Vorlage-Nr. VII/2020/0104/SR vom 06.01.2020 sowie die dazugehörige Anlage zugrunde.
Herr Greger gibt kurze Erläuterungen zum Sachverhalt. Der Stadtrat der Stadt Reichenbach im Vogtland beschließt, die Verbindungsstraße zwischen der Unterbuchwalder Straße der Gemeinde Limbach, Gemarkung Buchwald, beginnend und endend jeweils an der Gemarkungsgrenze Schneidenbach, mit den Flurstücks-Nrn. T. v. 438 und T. v. 439 der Gemarkung Schneidenbach nachträglich als Gemeindeverbindungsstraße in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Reichenbach einzutragen.
Das geänderte Bestandsverzeichnis ist gem. § 54 Abs. 1 Satz 1 SächsStrG für die Dauer von 6 Monaten öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 27 Tatsächliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 24 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 21 Davon stimmberechtigt: 21 Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: keine Stimmenthaltungen: keine Ungültige Stimmen: keine
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