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Der Beratung liegt die Beschlussvorlage-Nr. VI/2019/0923/TA vom 01.04.2019 zugrunde.
Der Oberbürgermeister erteilt Herrn Greger das Wort.
Herr Greger gibt anhand von Bildmaterial ausführliche Erläuterungen zur Abbruchmaßnahme und zur Kostenschätzung. Weiterhin informiert er, dass es sich bei der Maßnahme um ein normiertes Vergabeverfahren handelt, dass so gut wie keinen Spielraum in der Beschlussfassung zulässt, sofern keine zwischenzeitlichen Korrekturen am Leistungsumfang vorgenommen werden und die Finanzierung gesichert ist.
Die Stadträte Kukutsch und Dr. Viebahn bitten darum, dass künftig Fotos und ein Lageplan zu den beabsichtigten Abbruchmaßnahmen bereits an die Beschlussvorlagen als Anlagen beigefügt werden sollten. Das wird durch den Oberbürgermeister zugesagt.
Es gibt keine weiteren Anfragen der Stadträte.
Der Technische Ausschuss beschließt: 1.) das Wohngebäude Netzschkauer Straße 29 im OT Mylau abzubrechen 2.) den Oberbürgermeister zu ermächtigen, die erforderlichen Abbruchleistungen incl. der im Zuge des Komplettabbruches notwendigen Geländeregulierungs- und Sicherungsleistungen zu vergeben.
Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:15 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:15 Davon stimmberechtigt:15 Ja-Stimmen:15 Nein-Stimmen:keine Stimmenthaltungen:keine Ungültige Stimmen:keine
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