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Der Beratung liegt die Beschlussvorlage-Nr. VI/2019/0929/TA vom 04.04.2019 zugrunde.
Der Oberbürgermeister erteilt Herrn Keller das Wort.
Herr Keller gibt Erläuterungen zu weiteren 2 Anträgen zur Gewährung von Zuwendungen gemäß der KU-Förderrichtlinie. Die vorliegenden Anträge erfüllen die Bedingungen der KU-Förderrichtlinie und die Finanzierung ist gesichert.
Zum Antrag der Firma Trampel informiert Herr Keller, dass über den Förderantrag mit einem Fördersatz von 40 % bereits in der Sitzung am 18.03.2019 beschlossen wurde, von der Firma jedoch zwischenzeitlich ein geänderter Antrag, der die Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes vorsieht, gestellt wurde. Entsprechend der KU-Richtlinie erhöht sich, aufgrund des geänderten Tatbestandes, der Förderzuschuss auf 50 %.
Der Antrag der Optiker Schneider GbR umfasst eine Investition für die Anschaffung neuer innovativer Technik für das Ladengeschäft und kann somit nur mit max. 40 % gefördert werden.
Auf die Frage von Herrn Stadtrat Lochmann bezüglich der Aufhebung des alten Beschlusses der Firma Trampel erklärt Herr Keller, dass der vorliegende Antrag lediglich eine Änderung zum bestehenden Antrag darstellt, und dass dieser für den Erstantrag noch keinen Bescheid erhalten hat.
Von Herrn Stadtrat Dr. Viebahn wird nochmals angesprochen, dass das Eingangsdatum und das Datum der Vollständigkeit der Anträge bei der Stadtverwaltung in die Beschlussvorlagen aufgenommen werden sollen. Dies wird auch von Herrn Stadtrat Ruß gewünscht. Diese Ergänzungen sind in die künftigen Beschlussvorlagen aufzunehmen.
Es gibt keine weiteren Anfragen der Stadträte.
Über die 2 Anträge wird einzeln abgestimmt.
Der Technische Ausschuss der Stadt Reichenbach im Vogtland beschließt, entsprechend Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Klein- und Kleinstunternehmen und
Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:15 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:15 Davon stimmberechtigt:15 Ja-Stimmen:15 Nein-Stimmen:keine Stimmenthaltungen:keine Ungültige Stimmen:keine
Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:15 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:15 Davon stimmberechtigt:15 Ja-Stimmen:15 Nein-Stimmen:keine Stimmenthaltungen:keine Ungültige Stimmen:keine
zu gewähren.
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