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Der Beratung liegen die Vorlage-Nr. VI/2018/0858/TA vom 07.11.2018 sowie die dazugehörigen Anlagen zugrunde.
Herr Stadtrat Prof. Tillack erteilt Herrn Hörning das Wort.
Ausführliche Erläuterungen zur vorliegenden Beschlussvorlage, zur derzeitigen Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Greiz aus dem Jahr 2009 und der dafür notwendigen Erarbeitung einer Auswirkungsanalyse zur geplanten 2. Änderung des Bebauungsplanes sowie zu den Gründen der Beschlussfassung durch den Stadtrat gibt Herr Hörning.
Die Frage von Herrn Stadtrat Ruß, ob es eine Option zu der als Sondergebiet mit max. 5.500 m² Verkaufsfläche ausgewiesenen verbleibenden Fläche und ob es Kenntnis für die Bebauung gibt, wird von Herrn Hörning beantwortet. Er informiert, dass es derzeit keine Indizien für eine konkrete Ansiedlung gibt. Eine innerstädtische Relevanz des künftigen Sortiments soll ausgeschlossen werden.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Der Technische Ausschuss beschließt den in der Anlage beigefügten Entwurf als Stellungnahme der Stadt Reichenbach zum Bebauungsplan „Sondergebiet Adelheidstraße/Grünrathstraße“ der Stadt Greiz im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:15 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:12 Davon stimmberechtigt:12 Ja-Stimmen:11 Nein-Stimmen:keine Stimmenthaltungen:1 Ungültige Stimmen:keine
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