Bürgerinformationssystem
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Der Beratung liegt die Beschlussvorlage Nr.: VI/2018/0221/HDGGR zugrunde. Durch den Einsatz der flexiblen Einsatzgruppe der Stadt Reichenbach im Gemeindegebiet, insbesondere im Gewerbegebiet, Mühlteichgelände, Sporthalle) soll die Ordnung und Sicherheit erhöht werden. Gemeinderat Herr Meichsner fragt an, wie das Parken bei Sportveranstaltungen gehandhabt wird. Es gilt das Gleichheitsprinzip. Jeder muss auf dem Mühlteichparkplatz bezahlen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, nachstehende Vereinbarung zu unterzeichnen:
Vereinbarung über den Einsatz der flexiblen Einsatzgruppe des Gemeindlichen Vollzugsdienstes der Stadt Reichenbach im Vogtland in der Gemeinde Heinsdorfergrund
Zwischen
der Großen Kreisstadt Reichenbach im Vogtland, Markt 1 in 08468 Reichenbach im Vogtland, vertreten durch den Oberbürgermeister, Herrn Raphael Kürzinger
- Stadt Reichenbach -
und
der Gemeinde Heinsdorfergrund, Reichenbacher Straße 173 in 08468 Heinsdorfergrund, vertreten durch die Bürgermeisterin, Frau Marion Dick
- Gemeinde Heinsdorfergrund -
wird folgende Vereinbarung getroffen:
§ 1
Die auf 450-Euro-Basis angestellten Mitarbeiter des Gemeindlichen Vollzugsdienstes der Stadt Reichenbach im Vogtland werden auch zu Streifendiensten und zur Absicherung von Festen in der Gemeinde Heinsdorfergrund eingesetzt. Es wird von ca. acht Kompletteinsätzen à 3 Stunden = 24 Stunden und 30 Einsätzen zu je 60 Minuten in der Gemeinde Heinsdorfergrund (insgesamt ca. 54 Stunden/Jahr) ausgegangen.
§ 2
Die Einsätze werden zwischen der Bürgermeisterin bzw. deren Bevollmächtigte und der Abteilung Bürgerservice/Ordnungswesen/Bußgeldstelle vereinbart und von Letzterer dokumentiert und abgerechnet. Schwerpunkte werden jährlich fixiert und sind in der Anlage, die Bestandteil der Vereinbarung ist, festgelegt.
§ 3
Für die Einsätze zahlt die Gemeinde Heinsdorfergrund Kosten entsprechend den geleisteten Stunden an die Stadt Reichenbach im Vogtland, wobei ein Stundensatz von 91 € (Einsatzfahrzeug mit zwei Personen Besatzung) vereinbart ist.
§ 4
Die Abrechnung erfolgt pro Halbjahr.
§ 5
Diese Vereinbarung kann von beiden Vertragspartnern zwei Monate zum Jahresende gekündigt werden.
…………………………………………….…………………………………………. Ort, DatumOrt, Datum
…………………………………………….…………………………………………… Raphael KürzingerMarion Dick OberbürgermeisterBürgermeisterin
Anlage
Anlage zur Vereinbarung über den Einsatz der flexiblen Einsatzgruppe des Gemeindlichen Vollzugsdienstes der Stadt Reichenbach im Vogtland in der Gemeinde Heinsdorfergrund
Schwerpunkte gemäß § 2:
Das Gewerbegebiet wird 15 x jährlich in unregelmäßigen Abständen und Zeiten nachts bestreift.
Der Mühlteich wird abends (20:00 bis 24:00 Uhr) 10 x in den Sommermonaten - bei schönem Wetter - bestreift.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:12+Bgm. Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9 Davon stimmberechtigt: 9 Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: keine Stimmenthaltungen: keine Ungültige Stimmen: keine
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