Bürgerinformationssystem
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Bei diesem Feldweg handelt es sich um keinen öffentlichen Weg .Er ist auch nicht im Grundbuch eingetragen. Dieser sogenannte Feldweg befindet sich in Eigentum der Feldbesitzer. Da die Grundstücke zwischen der Gartenstraße und diesem Weg alle einen Zugang über die Gartenstraße besitzen, ist ein zweiter Zugang über den oben genannten Weg auch nicht erforderlich .Die weitere Nutzung durch die Anlieger liegt in der Entscheidung der Grundstückseigentümer.
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