Bürgerinformationssystem
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Der Beratung liegt die Beschlussvorlage Nr. VI/2017/0178/HDGGR zugrunde.
Die Bürgermeisterin Frau Dick erläutert ausführlich die Sach- und Rechtslage.
Anfragen der Gemeinderäte liegen nicht vor. Der Gemeinderat der Gemeinde Heinsdorfergrund beschließt, die Mittel „Förderung kommunaler Straßen- und Brückenbau, Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen gemäß Teil B der RL KStB“ 2017 vorrangig für folgende Maßnahmen einzusetzen: - Instandsetzung Wendehammer im Gewerbegebiet Kaltes Feld; - Qualifizierte, großflächige Schlaglochflickung bzw. Instandsetzung in der Waldstraße sowie Am Raumbach einschließlich Querverbindungen zur Staatstraße (Gruhles Weg, Wiedemanns Weg usw.); - Instandsetzung Straße im Wohngebiet Malßenberg 2. BA Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:12+Bgm Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:9 Davon stimmberechtigt:9 Ja-Stimmen:9 Nein-Stimmen:keine Stimmenthaltungen:keine Ungültige Stimmen:keine
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