Bürgerinformationssystem
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Der Beratung liegt die Vorlage-Nr. VI/2016/0528/TA vom 29.12.2016 zugrunde.
Ausführliche Erläuterungen zur Beschlussvorlage gibt Herr Hörning.
Die Frage von Herrn Stadtrat Suhr bezüglich der vorherigen Einbeziehung der Vergabevorbereitungskommission wird von Herrn Hörning bejaht.
Die Fragen von Herrn Stadtrat Ruß zur längerfristigen Erkrankung eines Friedhofsmitarbeiters und was gegen die Einstellung eines weiteren Friedhofsgärtners spricht, werden von Herrn Hörning beantwortet.
Er erläutert, dass es derzeit eine Krankheitsvertretung gibt. Die Stelle für einen neuen Friedhofsgärtner muss nach Information des Personalamtes erst im neuen Stellenplan ausgewiesen werden, bevor die Stellenbesetzung erfolgen kann. Dies wird mit dem Haushaltsbeschluss 2017/2018 erfolgen. Deshalb erfolgt die Ausschreibung zunächst für ein Jahr. Für 2018 sollte dann so verfahren werden, wie es in der diesbezüglichen Informationsvorlage zur Stadtratssitzung am 26.09.2016 (In der Vorlage wurde fälschlicherweise der 10.10.2016 benannt.) vorgeschlagen wurde.
Herr Stadtrat Sandner fragt an, ob die Einstellung eines Gärtners realistisch ist oder müssten für die Bewältigung der Arbeiten eigentlich 2 Mitarbeiter eingestellt werden. Die Frage wird von Herrn Hörning, unter Hinweis auf die o.g. Informationsvorlage, beantwortet.
Der Technische Ausschuss ermächtigt den Oberbürgermeister die gärtnerischen Pflegeleistungen an Gemeinschaftsgrabanlagen zu vergeben. Er hat über den Ausschuss über das Ergebnis zu informieren.
Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:15 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:14 Davon stimmberechtigt:14 Ja-Stimmen:12 Nein-Stimmen:keine Stimmenthaltungen:2 Ungültige Stimmen:keine
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