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Der Beratung liegen die Vorlage-Nr. VI/2016/0431/SR vom 06.06.2016 sowie die dazugehörigen Anlagen zugrunde.
Zur Vorstellung der Beschlussvorlage übergibt der Oberbürgermeister das Wort an den Abteilungsleiter Schulen/Kultur/Sport/Soziales, Herrn Michael Krüger.
Herr Krüger geht ausführlich auf die Sach- und Rechtslage ein. Die Stadt hat bereits im vergangenen Jahr eine Interessensbekundung zum Fördermittelprogramm abgegeben und einen Antrag zur Erstellung des gebietsbezogenen Handlungskonzeptes gestellt. Dieses bildet die Grundlage für die fristgemäße Bewerbung am 15.07.2016 bei der Sächsischen Aufbaubank. Mit den Zuwendungen aus dem ESF sollen in sozial benachteiligten Stadtgebieten niedrigschwellige, informelle Vorhaben zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und sozialen Eingliederung gefördert werden, um das Leben in diesen Stadtquartieren zu verbessern.
Die während der Diskussion gestellten Anfragen werden von Herrn Hörning und Herrn Krüger beantwortet.
1. Der Stadtrat beschließt das Integrierte Handlungskonzept und stimmt damit den grundsätzlichen Stadtentwicklungszielen und den bezeichneten förderfähigen Handlungsfeldern (A bis E) und somit den Programmschwerpunkten zu.
2. Der Stadtrat bestätigt die Maßnahmen- und Prioritätenliste (siehe Anlage 1) zur Umsetzung der Stadtentwicklungsziele im benachteiligten ESF-Gebiet.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:37 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:30 Davon stimmberechtigt:30 Ja-Stimmen:27 Nein-Stimmen:keine Stimmenthaltungen: 3 Ungültige Stimmen:keine
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