Bürgerinformationssystem
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Der Ortsvorsteher informiert die Anwesenden, dass auch Anfragen aus Mylau über die Freie Presse gestellt wurden. Der Grundstückseigentümer ist, bei Zustimmung des Pächters, mit dem Begehen des Wanderweges einverstanden. Die Pflege des ausgewiesenen Wanderweges ist durch die Kommune zu erfüllen. Der Ortschaftsrat beauftragt die Verwaltung den Sachverhalt rechtlich zu prüfen.
Der Ortschaftsrat beauftragt die Verwaltung zu prüfen ob Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht getroffen werden müssen.
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