Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Kießling informiert, dass am 13.11.2015 das Schreiben der Landesdirektion Sachsen zur Gewährung einer Bedarfszuweisung einging und an alle Stadträte per E-Mail versandt wurde. Demnach wird der Gemeinde Mylau/ der neuen Einheitsgemeinde eine Bedarfszuweisung in Form eines verlorenen Zuschusses in Höhe von 585.100,00 EUR gewährt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |