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Der Beratung liegen die Vorlage-Nr. V/2014/0889/SR vom 10.01.2014 sowie die dazugehörigen Anlagen zugrunde.
Im Beschlusstext ist versehentlich ein falsches Datum abgedruckt. Im § 1 muss es richtig 21.12.2014 lauten. Der Stadtrat der Stadt Reichenbach im Vogtland beschließt die nachstehende Verordnung der Großen Kreisstadt Reichenbach im Vogtland über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2014:
Verordnung der Großen Kreisstadt Reichenbach im Vogtland über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2014
Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 und 2 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (SächsLadÖffG) vom 1. Dezember 2010, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 vom 20. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Januar 2012, veröffentlicht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 4 vom 22. Februar 2012, S.130, hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Reichenbach im Vogtland am 03.02.2014 folgende Verordnung beschlossen:
§ 1
In der Stadt Reichenbach im Vogtland dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein:
06.07.2014, ausgenommen das Gebiet Nr. 1 oberhalb der Bahnlinie 21.12.2014
§ 2
In dem in der Flurkarte bezeichneten Gebiet Nr. 1 darf, abweichend von den unter §1 genannten Terminen am
in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein.
§ 3
Wer als Inhaber einer Verkaufsstelle, als Gewerbetreibender oder als verantwortliche Person i.S.d. SächsLadÖffG vorsätzlich oder fahrlässig entgegen der Bestimmung des § 1 Verkaufsstellen öffnet oder Waren gewerblich anbietet, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 5.000,00€ geahndet werden (§ 11 SächsLadÖffG).
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung der Großen Kreisstadt Reichenbach über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom 05. März 2013 außer Kraft.
Reichenbach, am 03. Februar 2014
Dieter Kießling Oberbürgermeister Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:27 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:25 Davon stimmberechtigt:25 Ja-Stimmen:24 Nein-Stimmen:keine Stimmenthaltungen: 1 Ungültige Stimmen:keine
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