Gesetzliche
Grundlagen:
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§
28 Abs. 1 i.V.m. 41, Abs. 1, Satz 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)
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§
2 und 6 der Hauptsatzung der Stadt Reichenbach
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VOB
2006
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Sächsisches
Vergabegesetz
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Sächsische
Vergabedurchführungsverordnung (Sächs-VergabeDVO)
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VwV
Beschleunigung Vergabeverfahren vom 13.02.2009
Beschlussvorschlag:
Der Technische Ausschuss beschließt:
1. die
Bauleistungen grundsätzlich als Einzellosaufträge auf der Basis des Einheitspreisvertrages
zu vergeben
2. die
Verwaltung zu beauftragen, die Art der Vergabeverfahren in Abstimmung mit der
Vergabevorbereitungskommission unter Beachtung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen (siehe oben) je zu vergebenden Einzelauftrag fallweise festzulegen.