Die Finanzverwaltung wird verpflichtet und berechtigt alle
Mehreinnahmen oder Minderausgaben in ihrer Verfügungsberechtigung
ausschließlich zur Deckung von unabweisbaren überplanmäßigen Ausgaben in den
Deckungskreisen 0001 (Personalausgaben), 0010 (Heizmaterial, Wasser, Wärme,
Energie) und der Haushaltsstelle 47500.71000 (Förderung von
Kindereinrichtungen) einzusetzen. Über das Ergebnis ist spätestens in der
Februarsitzung des Stadtrates zu berichten.
GREMIUM: Verwaltungsausschuss DATUM: Mo, 15.09.2008 TOP: N 2
STATUS DER SITZUNG: nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 2008/06/V307
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GREMIUM: Stadtrat DATUM: Mo, 06.10.2008 TOP: Ö 8
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 2008/08/IV/512
Beschluss-Nr
Beschluss-Nr.:
2008/08/IV/512
Der Stadtrat beschließt:
Die Finanzverwaltung wird verpflichtet und berechtigt alle
Mehreinnahmen oder Minderausgaben in ihrer Verfügungsberechtigung
ausschließlich zur Deckung von unabweisbaren überplanmäßigen Ausgaben in den
Deckungskreisen 0001 (Personalausgaben), 0010 (Heizmaterial, Wasser, Wärme,
Energie) und der Haushaltsstelle 47500.71000 (Förderung von
Kindereinrichtungen) einzusetzen. Über das Ergebnis ist spätestens in der
Februarsitzung des Stadtrates zu berichten.