Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister:
1.) die Bauleistungen für den grundhaften Ausbau der Burgauffahrt im OT Mylau zu vergeben.
2.) eine eventuell erforderliche überplanmäßige Ausgabe im Rahmen der Deckungsmöglichkeiten des Teilhaushaltes des Fachbereiches Bau und Stadtentwicklung vorzunehmen.
Der Stadtrat verpflichtet den Oberbürgermeister, über den Ausgang des Vergabeverfahrens und die finanziellen Auswirkungen in der nächsten regulären Stadtratssitzung zu informieren.