Der Stadtrat beschließt im Einzelnen:
1. Der Stadtrat der Stadt Reichenbach im Vogtland bestätigt den Entwurf der Ergänzungssatzung „Windmühlenweg/Dr.-Eckener-Straße“ im Ortsteil Brunn in der Fassung vom 03.03.2020 bestehend aus Teil A Planzeichnung, Teil B Textliche Festsetzungen sowie Begründung.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Behörden, Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Windmühlenweg/Dr.-Eckener-Straße“ durchzuführen, einschließlich der ortsüblichen Bekanntmachung der Auslegung.
3. Die Beauftragung der Planungsleistungen für die verkehrs- sowie ver- und entsorgungstechnische Erschließung des Wohnstandortes an das Planungsbüro Lantzsch aus Reichenbach in Höhe von 39.457,60 €.