Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Reichenbach wie folgt:
1. Änderungssatzung
zur Hauptsatzung der Stadt Reichenbach im Vogtland vom …
Auf der Grundlage von §§ 4 und 66 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159) zuletzt geändert am 28.11.2013 (SächsGVBl. S. 158) hat Stadtrat der Stadt Reichenbach im Vogtland in seiner Sitzung am …. folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 31.01.2012 (Reichenbacher Anzeiger 3/12, S. 9 vom 12.03.2012) beschlossen:
§ 1 Änderung der Satzung
Die Hauptsatzung der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 31.01.2012 wird wie folgt geändert:
„ § 16 Ortschaftsverfassung
(1) In folgenden Ortsteilen wird die Ortschaftsverfassung eingeführt:
Friesen, Brunn und Rotschau sowie Schneidenbach
(2) In den vorgenannten Ortschaften wird jeweils ein Ortschaftsrat gebildet.
Die Zahl der Mitglieder in den Ortschaftsräten der einzelnen Ortschaften wird wie folgt festgelegt:
Ortsteil Friesen 1 Ortsvorsteher und 4 Mitglieder
Ortsteil Brunn 1 Ortsvorsteher und 3 Mitglieder
Ortsteil Rotschau 1 Ortsvorsteher und 6 Mitglieder
Ortsteil Schneidenbach1 Ortsvorsteher und 3 Mitglieder.
Die Ortschaftsräte sind ehrenamtlich tätig.
(3) Den Ortschaftsräten werden die in § 67 Abs. 1 SächsGemO genannten Angelegenheiten zur dauernden Erledigung übertragen.
(4) Bürgerentscheide und Bürgerbegehren gem. §§ 24, 25 SächsGemO können auch in den Ortsteilen, in denen die Ortschaftsverfassung eingeführt ist, durchgeführt werden. “
§ 2 Inkrafttreten
Diese 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Reichenbach, den
Dieter Kießling
Oberbürgermeister