Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Reichenbach im Vogtland beschließt gemäß § 1 Abs. 7 BauGB die Abwägungsvorschläge zu den Hinweisen, Bedenken und Anregungen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Behörden, Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB als auch der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum 1. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Biogasanlage Alte Lengenfelder Straße“ in der Fassung vom 07.10.2013.
Über die von den Trägern öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Bedenken und Hinweise aus den betreffenden Stellungnahmen wird im Einzelnen beschlossen. Das Abwägungsergebnis wird in den 2. Entwurf eingearbeitet. Das Ergebnis dieser Abwägung wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB den Beteiligten im Planverfahren mitgeteilt.
Die Originalschreiben und Protokolle der vorgebrachten Hinweise, Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden als auch der Öffentlichkeit liegen während dieser Sitzung aus und können von jedermann eingesehen werden.